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Betriebsratsneuwahl aus Gründen der Vertrauensfrage

M
MaikF
Nov 2016 bearbeitet

In unserer Firma gibt es Ungereimtheiten mit dem Betriebsrat. Die Belegschaft ist der Meinung, dass dieser die Interessen der Arbeiter nicht 100%ig vertritt. Aus diesem Grund soll (mit Zustimmung des derzeitigen Betriebsrates) eine sofortige Neuwahl stattfinden. Es gibt engagierte Kollegen mit viel Kenntnissen, die sich sofort zur Wahl aufstellen lassen würden und die auch jetzt schon die Zustimmung zur Wahl hätten. Was ist dabei zu beachten? Gibt es irgendwelche Fristen einzuhalten?

2.04208

Community-Antworten (8)

B
BRMetall

22.05.2012 um 15:41 Uhr

Eine BR-Neuwahl wäre nur möglich, wenn der jetzige BR sich auflösen würde, also einen Auflösungsbeschluss fassen würde. § 13 BetrVG.

Wenn der BR sich per Beschluss auflösen würde, müsste er sofort Neuwahlen einleiten, also einen Wahövorstand bestellen. Bis zu Neuwahl MÜSSTE er dann die Aufgaben weiter wahrnehmen.

Will der BR denn überhaupt einen solchen Beschluss fassen? Er kann dazu nicht gezwungen werden.

S
Saarländer

22.05.2012 um 16:23 Uhr

Eine Auflösung des BR wäre auch möglich über die zuständige Gewerkschaft wenn mindestens 40 % der Wahlberechtigten diese beantragt, meine sowas mal auf einem WAF Seminar gelernt zu haben...

G
Globus

22.05.2012 um 16:29 Uhr

"Eine Auflösung des BR wäre auch möglich über die zuständige Gewerkschaft wenn mindestens 40 % der Wahlberechtigten diese beantragt, meine sowas mal auf einem WAF Seminar gelernt zu haben..." da scheinst du etwas total falsch verstanden zu haben...

§13 BetrVG ist hier schon entscheidend - einfach mal nachschauen Saarländer...

D
DocPille

22.05.2012 um 16:34 Uhr

@Globus

was ist denn mit § 23 BetrVG ??

K
Kulum

22.05.2012 um 16:38 Uhr

Naja, so ganz Unrecht hat globus ja nicht. Zum einen reichen 25% der AN - und dann brauchts die Gewerkschaft nicht mehr, oder eben die Gewerkschaft allein, können dann beim ArbG die Auflösung beantragen :)

Aber falls der BR das nicht will könnte es sinnvoller sein einfach auf die nächste Wahl zu warten oder eben der BR sich doch von alleine auflöst - und das bringt uns dann doch wieder zu §13

G
Globus

22.05.2012 um 16:52 Uhr

docpille du überrascht mich - habe absichtlich das Zitat angefügt - und für ein Verfahren nach 23 sehe ich hier momentan keinen einzigen Beleg - weiterhin, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass ein solches Verfahren ncht vor der nächsten Wahl beendet sein könnte...

Weiterhin wage ich zu bezweifeln, dass beim 23er die GEW es ist, die das Gremium auflöst... ;-)

D
DocPille

22.05.2012 um 17:24 Uhr

@Globus

du überrascht mich, woher hast du die Informationen das es zum 23er nicht reichen kann.

Ich habe ja nur gefragt was mit den 23er ist.

G
Globus

22.05.2012 um 17:42 Uhr

docpille das ist jetzt nciht dein Ernst, oder?

"Die Belegschaft ist der Meinung, dass dieser die Interessen der Arbeiter nicht 100%ig vertritt. "

So, da steht nix, aber auch nicht annähernd etwas über grobe Pflichtverletzung... also lass uns den von dir hervorgebrachten 23er ganz ganz schnell wieder vergessen bitte...

Wenn hier ein AN etwas schreibt dann wird er eindeutig nicht untertreiben, sondern eher übertreiben - davon mal ab kann kein Gremium die AN 100%ig vertreten - schon alleide deshalb, weil man es einem Kollektiv nie 100% Recht machen kann. So ist das nun mal - aber davon wollte ich nicht mal anfangen...

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