Erstellt am 17.11.2019 um 19:46 Uhr von Kratzbürste
Abwählen könnt Ihr den BRV. Eine Vertrauensfrage gibt es nicht.
Erstellt am 17.11.2019 um 21:29 Uhr von Moreno
Der BRV kann natürlich eine Art Vertrauensfrage stellen indem er den Top Neuwahl des BRV auf die Tagesordnung nimmt.
Erstellt am 17.11.2019 um 21:33 Uhr von Challenger
Zitat Kratzbürste : Eine Vertrauensfrage gibt es nicht.
Absolut richtig.
Wie viele Mitglieder hat der BR ?
Wäre eine Mehrheit überhaupt für eine Abwahl ?
Erstellt am 17.11.2019 um 21:36 Uhr von Challenger
Zitat Moreno : Der BRV kann natürlich eine Art Vertrauensfrage stellen ................
Stimmt allerdings auch ..........
Erstellt am 17.11.2019 um 21:43 Uhr von Broesel
Kann ein einzelnes BR Mitglied auch beantragen???
Erstellt am 17.11.2019 um 22:01 Uhr von nicoline
Broesel
*Kann ein einzelnes BR Mitglied auch beantragen???*
Nein!
Paragraph 29 BetrVG
Einberufung der Sitzungen
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Das gilt auch für die Abwahl des BRV
Erstellt am 17.11.2019 um 23:05 Uhr von Catweazle
Trotzdem kann ein einzelnes BR Mitglied auch beantragen!!! Der Vorsitzende kann dann eine Sitzung einberufen.
Erstellt am 18.11.2019 um 07:28 Uhr von seehas
Jedes Mitglied kann einen Punkt für die Tagesordnung vorschlagen. Allerdings legt der Vorsitzende die Tagesordnung fest.. Wenn ein Viertel der BR Mitglieder es verlangt muss er einen Punkt auf die Tagesordnung setzen. Das kann dann auch der Punkt: Neuwahl des BRV sein.
Erstellt am 18.11.2019 um 12:15 Uhr von nicoline
Catweazle
*Der Vorsitzende kann dann eine Sitzung einberufen.*
Ja genau, kann aber muss nicht!