Betriebsratsneuwahl
Guten Tag, eine Frage. Wir sind im dritten Jahr unser Betriebsratsperiode. Nun möchte mehr als die Hälfte der Belegschaft, dass der Betriebsratsvorsitzende abgewählt werden soll. Besteht die Möglichkeit dieses Problem ohne das Arbeitsgericht zu regeln, z.B. Vertrauensfrage? Wer kann die alles stellen und wie wird danach verfahren. Kann sofort ein neuer Betriebsrat gewählt werden. Für Eure schnelle Hilfe wär ich echt dankbar. VG
Community-Antworten (5)
31.05.2016 um 17:16 Uhr
Nein nur übers Arbeitsgericht. Die Vertrauensfrage wird alle 4 Jahre gestellt und heißt Betriebsratswahl ;-)
31.05.2016 um 17:21 Uhr
Es ist die Frage, was das BR-Gremium will. Dieses wählt ihren Vorsitzenden aus seinen Mitgliedern - (und kann dies auch wieder ändern).
Wie moreno schon schreibt: Die Arbeitnehmer können nur über das Arbeitsgericht vorgehen (wobei: "Wir haben kein vertrauen in den BRV" nicht ausreicht) oder bei der nächsten Wahl den Kollegen nicht in den BR wählen.
31.05.2016 um 17:25 Uhr
Soll das BRM welches den Vorsitz innehat aus dem BR "rsugeschmissen" werden, oder soll es nicht länger BRV sein (aber BRM bleiben)?
31.05.2016 um 18:17 Uhr
Wie gironimo schon schrieb, kann man den BRV auch wieder abwählen. Das können die BRMs selbst initiieren und sollten Sie vielleicht auch, wenn soviele den weg haben wollen. Aber warum eigentlich ? Und warum soll der BR neu gewählt werden ? Reicht nicht, einen anderen BRV zu wählen ?
31.05.2016 um 19:12 Uhr
Hallo Anjaf,
so ganz klar ist mir noch nicht, was Du willst. Hier sind die Möglichkeiten, die mir einfallen:
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ihr bittet den BRV, von seinem Amt als BRV zurück zu treten. Tut er das, wählt Ihr einen neuen.
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Abwahl des BRV: Der BR kann jederzeit den BRV abwählen und einen neuen BRV wählen. Der Punkt muss allerdings auf der Tagesordnung stehen. Ab da ist der ehemalige BRV "einfaches" BR-Mitglied.
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Wenn Ihr den BRV ganz aus dem BR haben wollt, könnt Ihr ihn bitten, als BR-Mitglied zurück zu treten. (Vor oder nach Möglichkeit 2)
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Wenn er das nicht will, und er sich nichts sehr ernsthaftes zu Schulden hat kommen lassen, könnt Ihr als Gremium Euren Rücktritt beschließen. Dann muss unmittelbar neugewählt werden.
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Wenn es im BR dafür keine Mehrheit gibt, können auch so viele einzelne Mitglieder zurücktreten, dass inklusive Nachrücker die vorgeschriebene Mitgliederzahl nicht mehr erreicht wird. Dann bleibt der Rumpf-BR weiter im Amt, muss aber unverzüglich Neuwahlen einleiten.
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Oder Ihr stellt fest, dass Ihr als BR insgesamt ernsthafte Probleme habt und geht sie an. Solltet ihr intern zerstritten sein, hilft vielleicht eine Klausurtagung mit externer Mediation. Wenn dazu die Notwendigkeit besteht, wird der AG das vermutlich zahlen müssen.
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