Betriebsratsneuwahl
Guten Tag, eine Frage. Wir sind im dritten Jahr unser Betriebsratsperiode. Nun möchte mehr als die Hälfte der Belegschaft, dass der Betriebsratsvorsitzende abgewählt werden soll. Besteht die Möglichkeit dieses Problem ohne das Arbeitsgericht zu regeln, z.B. Vertrauensfrage? Wer kann die alles stellen und wie wird danach verfahren. Kann sofort ein neuer Betriebsrat gewählt werden. Für Eure schnelle Hilfe wär ich echt dankbar. VG
Community-Antworten (5)
31.05.2016 um 17:16 Uhr
Nein nur übers Arbeitsgericht. Die Vertrauensfrage wird alle 4 Jahre gestellt und heißt Betriebsratswahl ;-)
31.05.2016 um 17:21 Uhr
Es ist die Frage, was das BR-Gremium will. Dieses wählt ihren Vorsitzenden aus seinen Mitgliedern - (und kann dies auch wieder ändern).
Wie moreno schon schreibt: Die Arbeitnehmer können nur über das Arbeitsgericht vorgehen (wobei: "Wir haben kein vertrauen in den BRV" nicht ausreicht) oder bei der nächsten Wahl den Kollegen nicht in den BR wählen.
31.05.2016 um 17:25 Uhr
Soll das BRM welches den Vorsitz innehat aus dem BR "rsugeschmissen" werden, oder soll es nicht länger BRV sein (aber BRM bleiben)?
31.05.2016 um 18:17 Uhr
Wie gironimo schon schrieb, kann man den BRV auch wieder abwählen. Das können die BRMs selbst initiieren und sollten Sie vielleicht auch, wenn soviele den weg haben wollen. Aber warum eigentlich ? Und warum soll der BR neu gewählt werden ? Reicht nicht, einen anderen BRV zu wählen ?
31.05.2016 um 19:12 Uhr
Hallo Anjaf,
so ganz klar ist mir noch nicht, was Du willst. Hier sind die Möglichkeiten, die mir einfallen:
-
ihr bittet den BRV, von seinem Amt als BRV zurück zu treten. Tut er das, wählt Ihr einen neuen.
-
Abwahl des BRV: Der BR kann jederzeit den BRV abwählen und einen neuen BRV wählen. Der Punkt muss allerdings auf der Tagesordnung stehen. Ab da ist der ehemalige BRV "einfaches" BR-Mitglied.
-
Wenn Ihr den BRV ganz aus dem BR haben wollt, könnt Ihr ihn bitten, als BR-Mitglied zurück zu treten. (Vor oder nach Möglichkeit 2)
-
Wenn er das nicht will, und er sich nichts sehr ernsthaftes zu Schulden hat kommen lassen, könnt Ihr als Gremium Euren Rücktritt beschließen. Dann muss unmittelbar neugewählt werden.
-
Wenn es im BR dafür keine Mehrheit gibt, können auch so viele einzelne Mitglieder zurücktreten, dass inklusive Nachrücker die vorgeschriebene Mitgliederzahl nicht mehr erreicht wird. Dann bleibt der Rumpf-BR weiter im Amt, muss aber unverzüglich Neuwahlen einleiten.
-
Oder Ihr stellt fest, dass Ihr als BR insgesamt ernsthafte Probleme habt und geht sie an. Solltet ihr intern zerstritten sein, hilft vielleicht eine Klausurtagung mit externer Mediation. Wenn dazu die Notwendigkeit besteht, wird der AG das vermutlich zahlen müssen.
Verwandte Themen
Schon 3 von 5 Betriebsräten ausgetreten - Betriebsratsneuwahl?
ÄlterHallo, bei uns (Seniorenheim) sind 5 Mitglieder im BR , davon sind schon 3 Hauptmitglieder ausgetreten und Esatzmitglieder mit teilweise nur 8 Simmen nachgerückt, nun tritt wieder ein Esatzmitglied a
Kann befristeter Arbeitsvertrag durch Wahl in BR verlängert werden?
ÄlterHallo! bei uns im Betrieb findet gerade eine Betriebsratsneuwahl statt. Nun meine Frage: Ein Kollege würde sich gern zu Wahl vorschlagen lassen, hat aber einen befristeten Vertrag bis August. I
betriebsratsneuwahl
ÄlterHallo zusammen, Da ich schon des öfteren positive Anregungen und Hilfen für meine Betriebsrattätigkeit aus diesem Forum bezogen habe, bin ich mir sicher daß Ihr mir bei unserem Problem weiterhelfen k
Betriebsratsneuwahl - wenn jetzt nur noch zu zweit im BR bei 25 MA?
ÄlterWir haben vor 8 Monaten einen Betriebsrat gewählt. Unser Betrieb besteht aus 25 Mitarbeitern. Vier haben sich zur Wahl aufstellen lassen. Drei wurden gewählt. Zwei von den drei Betriebsratsangehörigen
Ist unsere Vorbereitung zur Neuwahl schon im Verzug?
ÄlterHallo zusammen, wie wir alle wissen steht bald die Betriebsratsneuwahl an. Jetzt habe ich mir mal die fristen angeschaut und erkenne daraus das wir in Verzug sind für die Vorbereitung. Ich bin ein