Erstellt am 22.05.2012 um 10:31 Uhr von Hennessy
Bei einer Verlagerung von Betriebsteilen, würde ich mal prüfen oder prüfen lassen ob hier eine Betriebsänderung vorliegt. Da habt ihr dann mehrere Möglichkeiten.
Bei Versetzungen müsst Ihr ja gehört werden (§99 BetrVG), ihr verweigert die Zustimmung zur Versetzung (die Begründung genau überlegen9
Am Besten mal mit der zuständigen Gewerkschaft reden.
Und macht schnellstmöglich die nötigen Schulungen.
Erstellt am 22.05.2012 um 10:40 Uhr von widder
Diskutiert dies öffentlich im Betrieb, auch auf die Gefahr hin, das die Angst größer wird,
und der AG versucht euch zurück zu pfeiffen.
Dann macht ihr eine Betriebsversammlung, und ladet den AG dazu ein, zu den Verlagerungen usw. Stellung zu beziehen.
BR-Arbeit funktioniert auch im 3-Schichtbetrieb
Erstellt am 22.05.2012 um 17:16 Uhr von bankier
wir sind ein mittelständiges Unternehmen mit 160 MA.Von der Verlagerung dürften wohl ca 8-10Ma betroffen sein.Zusätzlich werden wohl 7 NC-Maschinen(von momentan 12!!) mit in die CZ verlagert werden.
die Versetzungen der BR-Mitglieder haben wir abgelehnt-allerdings mit der prompten Rückantwort:Pech gehabt-euer Job ist weggefallen,der existiert ab der Verlagerung in der CZ!stark anzunehmen,dass er sich bei der Gelegenheit auch gleich des BR`s entledigen will!
wie habt ihr das mit dem 3-Schichtbetrieb und Betriebsratsarbeit gelöst?
Erstellt am 22.05.2012 um 17:36 Uhr von Globus
ähmmmmm
"unsere Firmengruppe"
was genau meinst du damit? Gemeinschaftsbetrieb? Einheitlicher Betrieb? Konzern?
Erstellt am 22.05.2012 um 18:03 Uhr von bankier
wir sind eine Firma mir mehreren eigenständigen GmbHs,die Hauptbezeichnung unserer Firma ist bei allen gleich-nur der Sitz(3x deutschland,2x holland,1x CZ) unterscheidet die GmbHs.
Erstellt am 22.05.2012 um 18:30 Uhr von Globus
obwohl du da nix zu gefragt hast... sollte man sich die ganze Struktur mal ansehen - es könnte durchaus einen gewissen Charm haben alles näher zu beleuchten - explizit auf deiner Fragestellung hin gesehen - Konzernleihe, Versetzung usw usw usw. Das allerdings kann hier nicht abschließend diskutiert werden.
Ich persönlich würde bei euch zumindest von einem Konzern ausgehen wollen - was aber auch nur durch die Glaskugel betrachtet ist...
Erstellt am 22.05.2012 um 18:36 Uhr von Betsy
Und warum geht ihr nicht zu nem Anwalt?
Erstellt am 22.05.2012 um 18:58 Uhr von bankier
man kann es auch konzern nennen-aber einen kleinen!;-)
naja,wir werden wohl nicht darum kommen,uns noch rechtl. Beistand zu besorgen.
aber oft kann man hier im Forum schonmal gute Ansätze bekommen.