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Verlagerung der Betriebsstätte - welche Fristen gelten bei der Neuwahl?

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digiman
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betriebsrat besteht erst seit einem Jahr. Duch Verlagerung der Betriebsstätte sind wir örtlich in Zukunft im Hause unserer Muttergesellschaft. Wir sind eine eigenständige Legaleinheit. Im Mutterhaus besteht ein Betriebsrat. Im März sind Neuwahlen angesetzt. Wie sieht es mit den Fristen aus? Besteht unser Betriebsrat weiter oder müssen auch wir uns einer Neuwahl stellen?

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Community-Antworten (1)

O
otto

13.01.2006 um 23:27 Uhr

Guten Abend digiman, Ihr vor einem Jahr gewählter BR besteht auch nach der Verlagerung der Betriebsstätte weiter, wenn

  • Sie auch nach der Verlagerung ein eigenständiger Betriebs sind und (!)
  • betriebsratsfähig sind (§ 1 Abs. 1 BetrVG) und (!)
  • Ihre BR-Wahlen nach dem 01.03.2005 stattgefunden haben. Haben Sie bereits früher gewählt, müssen auch Sie 2006 erneut wählen. Gruß otto

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