Unser Betriebsrat besteht erst seit einem Jahr. Duch Verlagerung der Betriebsstätte sind wir örtlich in Zukunft im Hause unserer Muttergesellschaft. Wir sind eine eigenständige Legaleinheit.
Im Mutterhaus besteht ein Betriebsrat. Im März sind Neuwahlen angesetzt. Wie sieht es mit den Fristen aus? Besteht unser Betriebsrat weiter oder müssen auch wir uns einer Neuwahl stellen?