Hallo Kollegen/innen,

Ich habe folgende Frage.
Der Konzern hat entschieden eine seiner Tochtergesellschaft (GmbH,60MA)) komplett zu schließen und die Produktion an unseren Standort (GmbH,300MA) zu verlegen. Beide Werke befinden sich in Deutschland und es sind beide Werke Töchter eines Mutterkonzern. Mann hat dem Personal die Verlagerung der Arbeitsplätze in unser Werk angeboten.

Frage: Können wir dieses Personal einfach so übernehmen oder Bedarf es hierzu neuer Arbeitsverträge. Gilt dann das normale Prozedere wie bei jeder Einstellung oder gibt es da irgenwelche andere gesetzliche Regelungen.

Vielen Dank für euere Antworten.
Grüße Beärle