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Verlagerung einer Stelle zu einer anderen Betriebsstätte

P
Poseidon
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ein Mitarbeiter ist in die passive Altersteilzeit gewechselt. Es wurde durch eine interne Stellenausschreibung ein neuer MA gesucht, aber nicht gefunden. Der AG hat einen Leiharbeitnehmer eingestellt, der nach 2 Monaten wieder gegangen ist, weil er den Anforderungen nicht nach kommen konnte. Nach weiteren 2 Monaten wurde ein MA in einer anderen Betriebsstätte in Deutschland eingestellt als Ersatz für den in Altersteilzeit gegangenen MA. Außerdem wurde diese Stelle zu anderen Bedingungen besetzt (die Stellenbeschreibung ist niedriger bewertet als die vorangegangene). Meine Frage: Liegt hier eine Verlagerung einer Stelle vor, die mitbestimmungspflichtig ist? Musste die Stelle nicht neu ausgeschrieben werden (intern), da geänderte Bedingungen vorlagen?

1.09501

Community-Antworten (1)

G
ganther

06.06.2011 um 13:02 Uhr

Verlagern ist noch lange nicht mitbestimmungspflichtig. Es stellt sich immer die Frage ob evtl ein Interessenausgleich und Sozialplan zu machen ist. Aber dafür muss es eine Betriebsänderung sein. Das wird bei einer einzelnen Stelle wohl nichts werden....

Gehört die andere Betriebsstätte zu Eurem Betrieb? Wenn nein muss der AG ggf. dort ausschreiben (hängt von deren BR ab)

Oder gibt es einen GBR? Ist mit dem was zu Stellenausschreibeung vereinbart?

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