Hallo
Ein Mitarbeiter ist in die passive Altersteilzeit gewechselt. Es wurde durch eine interne Stellenausschreibung ein neuer MA gesucht, aber nicht gefunden. Der AG hat einen Leiharbeitnehmer eingestellt, der nach 2 Monaten wieder gegangen ist, weil er den Anforderungen nicht nach kommen konnte. Nach weiteren 2 Monaten wurde ein MA in einer anderen Betriebsstätte in Deutschland eingestellt als Ersatz für den in Altersteilzeit gegangenen MA. Außerdem wurde diese Stelle zu anderen Bedingungen besetzt (die Stellenbeschreibung ist niedriger bewertet als die vorangegangene).
Meine Frage: Liegt hier eine Verlagerung einer Stelle vor, die mitbestimmungspflichtig ist?
Musste die Stelle nicht neu ausgeschrieben werden (intern), da geänderte Bedingungen vorlagen?