W.A.F. LogoSeminare

Versetzung

A
Arthur
Jan 2018 bearbeitet

Es geht um eine geplante versetzung einer langjährig Beschäftigten 59 J.im Angestellten bereich : Grund keine Englischkenntnisse

1.59307

Community-Antworten (7)

K
Kölner

21.05.2012 um 09:03 Uhr

@Arthur Das ist, da kann man und das dürfte wenn es ist wie es scheint, so sein. Bedenkenswert ist allerdings auch der Grundsatz der Einseitigkeit. Vor allem als Betriebsrat.

G
gironimo

21.05.2012 um 10:17 Uhr

Worum es geht, wissen wir nun. Was ist aber die Frage? Kannst Du da mal etwas ausführlicher werden?

B
betriebsratten

21.05.2012 um 12:15 Uhr

Würde mal da einhaken: Die MA kann doch noch geschult werden, oder? Und warum sind auf einmal E-Kenntnisse erforderlich? Hat eine Versetzung stattgefunden?

Oder wäre das vielleicht sogar eine altersbedingte Diskriminierung?

Stellt die Kollegin sich schlechter nach der Versetzung?

Gruss von den Betriebsratten

D
DrUmnadrochit

22.05.2012 um 00:36 Uhr

Was haben (fehlende) Englischkenntnisse mit Altersdiskriminierung zu tun?

B
betriebsratten

22.05.2012 um 13:27 Uhr

Wenn auf den Arbeitsplatz eine jüngere kommt, die selbstverständlich Englisch kann. :-)

K
Kulum

22.05.2012 um 13:34 Uhr

uiuiui, da legste Altersdiskriminierung aber reichlich weit aus. Es hätte/ würde sicher niemand eine/n 59 jährige/n hindern Englisch zu lernen und dann wäre ja alles im Lot. Das Englisch im Beruf durchaus nützlich sein kann is ja nicht erst seit gestern bekannt. Das alles jedoch ohne den Fall zu bewerten. Nur mit Altersdiskriminierung wegen fehlender Englischkenntnisse wirst du wohl stolpern.

P
Petrus

22.05.2012 um 13:51 Uhr

Würde mal da einhaken: Die MA kann doch noch geschult werden, oder? Oder wäre das vielleicht sogar eine altersbedingte Diskriminierung?

Du meinst, der ArbGeb sagt: "Knapp 6 Jahre vor der Rente zahl ich doch keine Schulung mehr!"

Ihre Antwort