Erstellt am 18.05.2012 um 13:15 Uhr von Streikbrecher
Lt. BAG ist Mehrabeit die Arbeit welche ueber 8 Std. Werktaeglich hinaus geht. Samstag = Werktag. Also faellt es hier NICHT unter § 124 SGB IX da KEINE Mehrabeit lt. SGB IX.
Nur Ueberstunden gem ArbV/TV. Daher koennte es nur ein Fall des § 81 (4) SGB IX sein.
Erstellt am 21.05.2012 um 17:02 Uhr von Niemand
Mehrarbeit ist alle Arbeitszeit , die über die individuell vereinbarte oder durch einen Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus geht. Somit gelten auch für die SB Kollegen alle Arbeitszeiten über die 39 Stunden als Mehrarbeit. Der Feiertag ist natürlich mit anzurechnen.
Hat nun ein SB Kollege angekündigt keine Mehrarbeit leisten zu wollen, muss er die verlangte Mehrarberit auch nicht leisten.
Er kann sich aber auch nicht aussuchen ob er mal leisten will und ein anderes mal nicht. Er entscheidet dies und teilt dies seinem AG mit, und kann dann nicht mehr zu Mehrarbeit verpflichtet werden. Der AG hat dann ohne die Mehrarbeit dieses Kollegen zu planen.
Erstellt am 21.05.2012 um 20:26 Uhr von Kölner
@Streikbrecher, Niemand
...und Ihr seid Euch sicher, dass wir hier (in diesem Fall!) von MEHRARBEIT oder gar ÜBERSTUNDEN reden?
Erstellt am 21.05.2012 um 20:49 Uhr von Carlope
Bevor ich mich da als SBV zu weit aus dem Fenster lehne,
Müsste ich das schon genau wissen.
Was denkt Ihr ???
Erstellt am 21.05.2012 um 21:04 Uhr von Snooker
@Carlope
Bevor Du überhaupt irgendwo Fensterln kannst, sollte man erstmal genau wissen von wann bis wann eure Arbeitswoche geht und was bezgl. Feiertag und verschieben der Abfuhrtermine Arbeitsvertraglich under Tarifvertraglich geregelt ist. Das sich Abfuhrtermine verschieben heisst nicht gleich das es zu lasten der AN gehen muss, denn schliesslich ist im Normalfall ein Feiertag Vergütungspflichtig.
Erstellt am 22.05.2012 um 12:26 Uhr von Niemand
für mich ist es klar:
>>sodas der Samstag dann in Überstunden nachgearbeitet wird.<<<
das ist zu genemigende Mehrarbeit. Somit muss ein SB der sich nach §124 SgB IX befreien lies diese nicht leisten