1.) Ich weiß das ein Schwerbehinderter und auch Gleichgestellter Anspruch darauf hat laut § 124 SGB IX von Mehrarbeit frei gestellt zu werden.
Bei uns bei der Müllabfuhr arbeiten die Kollegen in einer 5 Tage Woche sprich 39 Std.
Wenn nun in der Arbeitswoche ein Feiertag ist, verschiebt sich der Abfuhrtag automatisch um einen nach hinten, sodas der Samstag dann in Überstunden nachgearbeitet wird.
Ist ein Schwerbehinderter dazu rechtlich verpflichtet?