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Mitarbeiterbefragung - Sache des GBR?

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Lancelot
Jan 2018 bearbeitet

wir haben mehrere Betriebsstätten und der AG will eine Mitarbeiterbefragung in allen Betriebsstätten durchführen. Wir BR sind damit alle einverstanden. Frage: Nach 50 BetrVG ist ja eigentlich der GBR zuständig. Dann müssen aber alle anwesend sein zur Beschlussfassung, diese Reisen wollen wir vermeiden. Können wir das deichseln über den Passus, dass die einzelnen BR das innerhalb ihrer Betriebsstätte selber regeln können??? Oder hat einer eine andere Idee, wie wir die Reise vermeiden könen ??

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Community-Antworten (13)

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Streikbrecher

18.05.2012 um 12:29 Uhr

Wenn solches mehrere Betriebe mit eigenen BR betrifft ist es ein Fall des GBR. Dann behandelt der GBR es in seiner Sitzung an welcher dann NUR die GBR-Mitglieder teilnehnen und NICHT alle BRM

S
Streikbrecher

18.05.2012 um 12:31 Uhr

Du solltest Dir einmal die Aufgaben des GBR und auch der Verauf seiner Sitzung/Beschlussfassung im BetrVG absehen.

Also auch der GBR macht Sitzungen und fasst DORT Beschluesse

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Lancelot

18.05.2012 um 12:35 Uhr

@Streikbrecher: das weiss ich auch, dass der GBR in Sitzungen Beschlüsse fasst. ich suche aber ein Argument dafür, dass ich in diesem Falle eben mal nicht alle GBR-Mitglieder zusammenhole, sondern sozusagen im "Umlaufverfahren" eine beschluss herbeiführe. Geht das ??

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gironimo

18.05.2012 um 12:56 Uhr

Keine Sitzung? - dazu bestehtn keine Veranlassung. Warum denn keine Sitzung?

Nur weil die Einzelbetriebsräte damit einverstanden sind, heißt dass noch lange nicht, dass bei einer GBR-Diskussion nicht doch noch der eine oder andere Punkt geklärt werden muss....

S
Streikbrecher

18.05.2012 um 15:42 Uhr

Beschuesse im Umlaufverfahren oder Tel-Ko sind bekanntlich so das BAG und auch BetrVG unzulaesig. Koennte bekannt sein, da nicht neu!!

PS. Aus Deiner Fragestellung konnte man eben nicht erkennen, das das Thema Beschlussfassung GBR bekannt ist. Auch aus der Nachfrage nicht

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Lancelot

18.05.2012 um 15:52 Uhr

ok, habe bei Tel.-Ko mal nachgeschaut und da die Idee gehabt: Videokonferenz unter Ausschluss der Öffentlichkeit, brillante Idee wollte ich euch jetzt als Tipp auch nicht verheimlichen

G
gironimo

18.05.2012 um 18:38 Uhr

"Auch eine Beschlussfassung per Videokonferenz ist grundsätzlich nicht zulässig" Zitat Fitting zu § 33 BetrVG. Hier wird nur die Möglichkeit eingeräumt, wenn spezielle Hinderungsgründe vorliegen, die ein Zusammentreffen unmöglich machen.

Das da GBR-Mitglieder reisen müssen, ist der Normalzustand und eben keine Ausnahmesituation.

Aus meiner Sicht handelst Du pflichtwidrig, wenn Du nicht zur Sitzung einlädst.

L
Lancelot

18.05.2012 um 18:45 Uhr

nicht ganz richtig zitiert ! Unzulässig ja, weil " das Prinzip der Nichtöffentlichkeit idR nicht gewährleistet wird" - heisst also: wenn ich die Nichtöffentlichkeit der Sitzung gewährleisten kann, ist das i.O. Und ich kann die Nichtöffentlichkeit gewährleisten.

Folglich : geht auch mit ViKo

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Lotte

18.05.2012 um 20:20 Uhr

lancelot, im Prinzip könntet Ihr es ja darauf ankommen lassen, Beschluss per ViKo fassen und agieren. Wenn keiner sich beschwert oder gar klagt, gibt es keine Probleme.

Allerdings sind hier alle MA betroffen. Ist das nich derart wichtig, dass der GBR sich die Zeit für eine ordentliche Sitzung nehmen sollte?

B
BRMetall

18.05.2012 um 21:09 Uhr

lancelot

Deine Aussage von 16:45 ist falsch. Es ist Fakt und auch BAG Entscheidung und BetrVG, dass es nicht erlaubt ist. Und dieses ohne wenn und aber.

Bedeutet, würde ein Beschluss so gefasst wäre er Nicht und die Nichtigkeit kann man ggf. auch noch nach Jahren feststellen, da hier KEIN Frostablauf.

Sofern der AG in allen Betrieben eine einheitlich Befragung machen möchte ist es auch AUSSCHLIEßLICH eine GBR Angelegenheit, da eben KEIN Betrieb für einen anderen sprechen/ entscheiden kann.

L
Lotte

18.05.2012 um 21:22 Uhr

BR Metall, nach Jahren würde es bei einer MA Befragung wohl kaum noch jemand jucken...

B
BRMetall

18.05.2012 um 21:40 Uhr

Lotte

...ja kann sein, muss aber nicht. Denn es kommt darauf an, was sich aus der Befragung ergibt. Es könnten sich ja Maßnahmen mit deutlicher Auswirkung ergeben. Dass z.B. ein AG Prozesse massiv umstellt usw.

Ich denke es geht wohl in der gepalnten Umfrage nicht im Kantinienfragen.

Das Videokonferenzen nicht sein dürfen ist auch aus dem gleichen Gründen wie bei Telefonaten oder Umlaufverfahren nicht erlaubt.

Es soll ja das persönliche Gespräch und auch die Nichtöffentlichkeit und auch dass es keine Tonaufzeichnung usw. gibt sicher gestellt sein.

Videokonferenzen stellen diese Sicherheiten eben nicht her. Denn es gibt i.d.R. immer Bereiche welche die Kamera nicht einsehen, es ist nicht sichergestellt dass nicht heimlich Tonaufzeichnungen erfolgen auch kann man sich in solche Konferenzen zu mindest als Admin immer einklinken. Auch könnten die Zugangskennungen an unberechtigte weitergegeben werden. Habe an vielen Videokonferenzen teilgenimmen und auch sekbst organisiert, daher sind mir diese Fakten und Möglichkeiten alle bekannt.

Ich verstehe auch den Sinn nicht, denn es muss ja wegen dieses Themas keine Sondersitzung und somit Extrakosten entstehen. Habe mehr das Gefühl, dass hier GBRM nicht reisen möchten also ihrem Mandat nicht so wie es sein sollte nachkommen möchten. Solches kann man leider immer wieder feststellen.

D
DrUmnadrochit

22.05.2012 um 00:44 Uhr

"Bedeutet, würde ein Beschluss so gefasst wäre er Nicht und die Nichtigkeit kann man ggf. auch noch nach Jahren feststellen, da hier KEIN Frostablauf."

Naja, Frost sollte es nach den Eisheiligen eigentlich nicht mehr geben.

Schauen wir uns doch mal an, was passiert wenn der GBR hier das falsche Verfahren für die Abstimmung nutzt: Der GBR teilt dem AG die Zustimmung mit und der AG führt die Befragung durch. Wenn jetzt der Beschluss von wem auch immer angefochten wird?

Merke: Ein zustimmender Beschluss wird in aller Regel nicht angefochten.

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