Leiharbeiter eingestellt
Guten Tag bin in Betrieb seit 9 Jahre mit 14€ std Lohn arbeite ich mehrere Abteilungen und mein Leistung ist mehr als mein Kollege , es wird eine neue Leiharbeiter angestellt ohne deutsch Kenntnisse ohne Erfahrung und ohne Beruf mit mehr Lohn als ich , kann ich was dagegen tun? Find euch so was nicht korrekt , bin nicht dagegen wegen der Arbeiter er hat kein schuld aber der Werksleiter macht so was mit Absicht also nicht nur ich sonder mehrere Leute vereinen weniger
Community-Antworten (12)
26.04.2022 um 13:11 Uhr
Nun ja ... wenn er nur Leute findet, wenn er viel bezahlt ... dann kann das durchaus rechtens sein.
Gilt bei Euch ein Tarifvertrag?
26.04.2022 um 13:13 Uhr
Existiert ein Betriebsrat ? Wie viele Mitarbeiter beschäftigt der Betrieb ?
26.04.2022 um 13:37 Uhr
Bei 9 Jahren ohne Lohnerhöhung gibt es wohl eher keine Tarifbindung.
Ob ein Betriebsrat vorhanden ist, wäre durchaus interessant. Vielleicht könnte er im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz unterstützend tätig werden. Er hat eventuell auch einen Einblick in die generelle Gehaltsstruktur des Unternehmens und kann bei unterdurchschnittlicher Entlohnung sein Initiativrecht ausüben und eine Gehaltsanpassung bei der GL beantragen.
Eigeninitiativ würde ich schriftlich eine Entgeltanpassung bei der GL beantragen, falls möglich in Kopie an den Betriebsrat.
Begründen ließe sich das mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft (abteilungsübergreifend), über 9 Jahre aufgebaute Berufserfahrung, der damit zusammenhängenden Loyalität oder dem Verweis auf die übliche Bezahlung vergleichbarer Tätigkeiten.
Ob es bei dem eigenen Antrag so klug ist, auf das konkrete Gehalt eines Kollegen zu verweisen, weiß ich nicht. Da stellt sich schnell die Frage: woher weiß er das, und auf wen fällt eine eventuelle Indeskretion zurück?
26.04.2022 um 13:48 Uhr
Gehälter sind an sich keine "Geheimhaltungssache" und entsprechende Klauseln im AV gelten schon lange grundsätzlich als unzulässig. Sonst hätte der AN gar keine Möglichkeit sein Gehalt zu vergleichen. Über die Gleichbehandlungsgrundsatz etc. erfährst der AN ja auch nicht das Gehalt des Kollegen, sondern nur ob er im medianen Durchschnitt nicht unzulässig weit nach unten abweicht. Außerdem sind unterschiedliche Bezahlungen von MA nicht unzulässig, die müssen nur begründet sein. Wenn der AG mich fragt: woher kennst Du das Gehalt von Kollege xy, würde ich antworten: Ich weiß es, aber sie können gerne das gegenteil nachweisen.
Man kann jetzt also sein Gehalt prüfen lassen, ob es gem. gültiger Regeln korrekt eingestuft ist, d.h. aber nicht das man automatisch auch gleich viel bekommt.
26.04.2022 um 14:37 Uhr
Ja, solche Angelegenheiten sind halt das ständige Abwägen zwischen dem was rechtlich möglich ist, und womit man sich selbst als Arbeitnehmer einen Gefallen tut.
Insofern würde ich als ersten Schritt immer mit dem nötigen Fingerspitzengefühl agieren - mich in diesem Fall also zunächst einmal selbst so teuer wie möglich zu verkaufen versuchen. Und wenn sich das als Sackgasse entpuppt, kann man immer noch juristisch argumentieren und Einzelnormen als Begründung anführen, was aber bei der GL wohl deutlich schlechter ankommt.
Ich weiß selbst, dass man als BR im Laufe der Zeit immer mehr auf Paragrafen konditioniert ist und erstmal schauen will, was wo geregelt ist. Dabei sollte man aber einen gewissen Pragmatismus und ein gewisses Fingerspitzengefühl nicht vergessen. Denn ein offenes Gespräch zwischen beiden Parteien kann oft dafür sorgen, dass man seine Interessen gar nicht mal mit juristischen Mitteln durchsetzen muss.
Und vor allem wenn man noch etwas vom Unternehmen will, sollte man gewisse Eskalationsstufen einhalten. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
26.04.2022 um 18:15 Uhr
Bei uns ist es so, dass Leiharbeiter das Geld vom Personaldienstleister bekommen. Darauf haben wir ja tatsächlich keinen Einfluss. Da bestehen auch bei uns durchaus Unterschiede in der Lohngestaltung. Trotz alledem hört sich das nicht gut an, dass man jahrelang keine Lohnerhöhung bekommt :(
26.04.2022 um 18:25 Uhr
Ich sehe es genau so wie @luckdays. Der Ausleiher hat ja mit dem Verleiher einen rechtsgültigen Vertrag und nicht mit dem ausgeliehenen Mitarbeiter.
27.04.2022 um 11:04 Uhr
@Muschelschubser Was denn für eine Indiskretion? Es ist nicht verboten sich über das Gehalt zu unterhalten, auch wenn dieser Glaube gerne verbreitet wird
27.04.2022 um 12:46 Uhr
"Was denn für eine Indiskretion?"
Diskret ist es nicht ... aber sehr wohl indiskret. Man darf es erzählen und somit ist es "nicht schlimm", aber indiskret ist es trotzdem.
27.04.2022 um 14:21 Uhr
@celestro Naja...das ist Haarspalterei. Indiskret wäre es eher, wenn man mit dritten über das Gehalt von jmd redet.
27.04.2022 um 16:48 Uhr
@Rakshazar
Man sollte solche Diskussionen nicht allein auf der juristischen Ebene führen. Diesbezüglich ist das Reden über die Gehälter natürlich völlig in Ordnung.
Das heißt aber nicht, dass ein Verweis auf andere Mitarbeiter auf Gegenliebe beim Arbeitgeber stößt. Wenn Leute untereinander schon offen über Gehälter sprechen, ist das Anfachen des Buschfunks ggf. auch nur noch ein kleiner Schritt, so dass es dann auch bei Dritten ankommen könnte.
Das kann beim Arbeitgeber durchaus zu einer ablehnenden Haltung führen - wie er das dann begründet, steht ja auf einem ganz anderen Blatt.
Insofern würde ich als Arbeitgeber meine Argumente ganz sorgfältig auswählen, auch wenn sie rein juristisch einwandfrei wären.
So arbeite ich aber generell. Zunächst versuche ich, Lösungen partnerschaftlich bzw. diplomatisch herbeizuführen. Und wenn die Argumente ausgereizt sind, kann ich immer noch juristisch argumentieren oder den Ton verschärfen.
28.04.2022 um 11:25 Uhr
@Muschelschubser Gehe ich soweit mit. Das es nicht unbedingt auf Gegenliebe beim AG stößt ist klar, aber das hat sie ganz alleine zu Verantworten. Wenn sie alle MA gleichermaßen entlohnen würde, brauchte sie auch keine Angst vor dem Buschfunk zu haben. Liegt alles nur in der Hand der AG.
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