Hallo,
hier eine Frage zum Thema Beschlussfähigkeit:
wir sind ein 11-er Gremium, wenn jetzt durch Krankheit, Urlaub, Überstunden usw. mehrere Mitglieder fehlen und wir zum Beispiel nur noch zu 4. oder weniger sind, sind wir dann trotzdem beschlussfähig?
Wir haben jetzt ein Urteil gefunden §13 Abs. 2, 22 BetrVG das verhindern soll, dass der Betriebsrat auf Grund von Urlaub, Krankheit oder Seminarbesuchen beschlussunfähig wird. Kann man das so anwenden, dass wir dann zu z.B. zu viert noch beschlussfähig sind?
Viele Grüße