Erstellt am 16.05.2012 um 13:03 Uhr von Streikbrecher
Der AG oder HR können selbstverständlich auch mit einzelnen BRM reden, denn es ist nicht verboten. Doch diese BRM dürfen dann NICHT für den BR reden, darf übrigens auch ohne Beschluss auch nicht der BRV, außer im Rahmen seiner Amtgeschäfte, also Geschäftsführung des BR.
Wenn aber ein BR sich so auf Einzelgesprächen einlässt ist er es selber Schuld und es steht nicht besonders um Ihn. Die BRM sollten also dem AG /Hr ganz deutlich sagen, dass sie an solchen Einzelgesprächen nicht teilnehmen werden, was sie auch nicht müssen. Sie können also dazu auch nicht gezwungen werden.
Weiter sollte man sofort eine BR-Sondersitzung zu diesem Thema einberufen und sich abstimmen. Dass wird em AG/HR auch gleich sehr deutlich machen, dass er hier den falschen Weg versucht. Weiter eine Sitzung gem. § 74 BetrVG und auch dort dem AG / Hr sehr deutlich sagen "SO NICHT".
Doch alleine der Arbeitsausfall wegend er Sondersitzung gibt dem AG/HR Gelegenheit zum Nachdenken!
Erstellt am 16.05.2012 um 15:06 Uhr von gironimo
Ich denke auch, man muss dem AG einmal die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit verdeutlichen.
Als Gegenvorschlag könnt Ihr dem AG auf den Weg des § 29 Abs 4 BetrVG verweisen. Dann kann er in einer Sitzung seinen Standpunkt darlegen. Abstimmungen dann natürlich ohne AG.
Erstellt am 16.05.2012 um 17:54 Uhr von paula
@gironimo
ich würde mich als BR nicht auf so ein Spiel einlassen, aber gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit verstößt das nicht