Wir hatten kürzlich eine Kündigung eines Leitenden. Im Gütetermin wurde auch eindeutig festgestellt, dass es sich um einen leit. Angest. handelte. Allerdings wurde ihm im Kammertermin die Unrechtmäßigkeit der Kündigung mit Verweis auf einen Kündigungsschutz zugesprochen.
Wir kann das angehen? Woraus sollte bei einem lt.Angest. Kündigungsschutz resultieren? Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Unser Chef hat unsreres Erachtens jetzt Bammel vor erneuten Kündigungen Leitender-welche unseres Erachtens nach aber überfällig wären.
Vielen Dank an die Gesetzes-Kundigeren.