Erstellt am 13.12.2012 um 14:43 Uhr von Tamie
Tarifvertrag?
Befristetes Arbeitsverhältnis?
Schwanger?
Elternzeit?
Erstellt am 13.12.2012 um 14:48 Uhr von meckerziege
Eventuell KschG §14?
Aus der Ferne ist eine Diagnose nicht einfach - wir kennen die Verträge ja nicht.
Erstellt am 13.12.2012 um 14:50 Uhr von Nubbel
warum kündigen? es ist bei leitenden einfacher die auflösung gegen abfindung zu verlangen.
was habt ihr als br mit dieser kündigung zu tun?
Erstellt am 13.12.2012 um 14:50 Uhr von BRMetall
Lese einmal hier--- http://www.dr-hildebrandt.de/leitende_angestellte/leitende_angestellte20.htm ---- Als BR sollte man wissen was leitender Ang rechtlich bedeutet. Also auch was dort gilt. Wie zB das K-Schutzgesetz.
Erstellt am 13.12.2012 um 15:02 Uhr von Tamie
@Nubbel:
Der clevere Arbeitgeber wird auch bei der Kündigung eines Leitenden Angestellten den BR anhören.
Erstellt am 13.12.2012 um 15:43 Uhr von gironimo
Der leitende Angestellte wird geltend gemacht haben, dass er gar kein leitender Angestellter im Sinne des §5 BetrVG war und daher nur ganz normaler AN, für den natürlich das BetrVG gilt. Und das Gericht wird seinen Argumenten gefolgt sein.
Also ist der BR zu hören.
Erstellt am 13.12.2012 um 16:43 Uhr von Nubbel
Im Gütetermin wurde auch eindeutig festgestellt, dass es sich um einen leit. Angest. handelte.
Erstellt am 13.12.2012 um 17:01 Uhr von Tamie
Im Gütetermin kann eigentlich nichts 'festgestellt' werden. Wer sollte das tun können?
Erstellt am 13.12.2012 um 17:49 Uhr von lurchi
In der Tat hat die gleiche Richterin, wie in der Kammer festgestellt, dass leitender Angestellter zutreffend ist. Hier durch Vorlage einer Einstellung von diesem Leitenden unterzeichnet-das hat offenbar genügt. Zumindest stand das Thema leitend oder nicht nicht mehr zur Debatte.
Erstellt am 13.12.2012 um 18:06 Uhr von gironimo
vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand
Erstellt am 13.12.2012 um 21:50 Uhr von Snooker
Wenn in einem Gütetermin festgestellt wurde, dass es sich um einen leitenden Angestellten handelt, muß es ja sehr wohl ein Streithema gewesen sein, denn ansonsten hätte man es nicht feststellen brauchen, sondern wäre nur zur Verlesung nach Aktenlage gekommen.
Demnach: BR wäre im Vorfeld um, über alle Zweifel erhaben zu sein, zu hören gewesen.
Erstellt am 13.12.2012 um 23:43 Uhr von BRMetall
Gibt es einen Sprecherausschuss??? --- wenn ja --- Allerdings muss der Sprecherausschuss vor jeder Kündigung eines leitenden Angestellten unter Mitteilung der Gründe angehört werden, §31 Abs.2 S.1 SprAuG. Eine ohne Anhörung des Sprecherausschusses ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, §31 Abs.2 S.3 SprAuG. Der Sprecherausschuss hat in dieser Hinsicht die gleiche Bedeutung wie der Betriebsrat in §102 Abs.1 BetrVG. ---- http://www.kanzlei-borschel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=680%3Amitbestimmungsrechte&catid=72%3Afaqmitbestimmung&Itemid=149&limitstart=12