ZV und Einzelgespräche - müssen die mit dem BR abgesprochen werden?
Hallo zusammen, vielleicht könnt ihr mir helfen. Einige unserer MA sind "ausgeliehen" an einen Auftraggeber. Diese haben nun ein Problem mit ihrem Vorgesetzten. Er holt sich die MA einzeln zum Gespräch und "putzt" sie wegen Nichtigkeiten runter. Setzt sie mit allem möglichen unter Druck und stellt nun auch Zielvereinbarungen aus. Meine Frage ist nun, wenn die Kollegen zum Gespräch "antreten" müssen, ist es dann möglich auch zu zweit rein zu gehen. Im Nachhinein wird vom Vorgesetzten nämlich alles verdreht und der Kollege steht im Regen. Leider ist nur das Problem, das kein BR-Mitglied vor Ort ist, aber die Kollegen einfach nicht mehr diese Einzelgespräche führen wollen. Kann der Vorgesetzte Zielvereinbarungen einfach so ausstellen oder müssten die nicht mit dem BR abgesprochen werden. Wäre super wenn ihr uns da helfen könntet, da wir leider noch nicht so ganz fit sind. Danke und Gruß rienchen
Community-Antworten (2)
12.04.2006 um 13:41 Uhr
Hallo rienchen, wenn die Kollegen ein BR-Mtgl dabei haben wollen, sollte einer vom BR mit zu diesen Arbeitsort fahren und den Kollegen beistehen. Dieses Recht habt ihr als BR. Was der Vorgesetzte da als Zielvereinbarung verkauft, sind Zielvorgaben, die er angeben kann. Aber wenn es im Arbeitsvertrag nicht angegeben wird, braucht der Kollege nur seine Leistung erbringen, zu der er fähig ist. Zielvereinbarungen müssen mit dem BR vereinbart werden.
12.04.2006 um 15:55 Uhr
Eins wird aus der Schilderung nicht ganz klar; zu welchem der beiden Betriebe gehört der Vorgesetzte? Handelt es sich um einen Mitarbeiter der "Entleihfirma", oder um einen Mitarbeiter des abgebenden Betirebes?
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