Leiharbeit----->Kündigungsfrist
Hallo
wie sieht es das Gesetz bei Leiharbeitern, die nach ca. 1 Monat bei einer Firma, eine Festanstellung bekommen?? Kannn bzw. ist es üblich das sich die betroffenen Leiharbeiter von den Leiharbeitsfirmen aus dem Vertrag kaufen müssen??
wie legt es das Gesetz aus?? "Meiner Meinung kann mann dazu schon fast Menschenhandel in den Mund nehmen" Wer Verdient an einer Festanstellung?? Arbeitsamt, Leiharbeitsfirma??
ist es mit der Würde des Menschen überhaupt vereinbar so mit Menschen umzugehen??
um hilfe wird gebeten danke im Voraus
Community-Antworten (1)
16.05.2012 um 02:47 Uhr
"Kannn bzw. ist es üblich das sich die betroffenen Leiharbeiter von den Leiharbeitsfirmen aus dem Vertrag kaufen müssen?? "
Das ist nach § 9 AÜG unzulässig.
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