BEM-Lohnkürzung
Hallo, erstmal vorweg genommen, dass Seminar "BEM" ist in Planung. Wir haben einen Kollegen der als Lackierer arbeitet. Dieser ist im Nov. letzten Jahres schwer erkrankt/ Lungenentzündung etc. Nun hat er sich erholt und möchte wieder arbeiten, aus gesundh. Gründen ist Ihm dies als Lackierer nicht mehr möglich. Wir machen uns jetzt natürlich schon Gedanken wo wir Ihn bei uns Einsetzen können. Wir sind eine Schreinerei, haben einige Montagearbeiten im Haus etc. Der AG möchte nun einen schriftl. Versetzungsantrag vom AN. DerAG hat dem AN aber auch klar gemacht, dass dieser nicht mehr den Lohn bekommt den er vorher als Lackierer erhalten hat. Denn dort arbeitete er als Fachkraft, in der Schreinerei jedoch würde er als Helfer arbeiteten. 1.) Ist das Korrekt? 2.) muss es eine Änderungskündigung des AV geben? Der AN hat sich schon mit der Minderung seines Lohn´s abgefunden (2€ weniger pro Stunde) Jedoch möchten wir gern wissen ob das so gängige Praxis ist / oder wie in anderen Betrieben in solchen Fällen verfahren wird.
Für jede Sichtweise sind wir sehr Dankbar!
Community-Antworten (3)
15.05.2012 um 14:02 Uhr
AN werden gem. der Arbeit welche sie verrichten bezahlt. Ggf- auch auf Grundlage eines TV
Wenn nun ein AN eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, der AG aber eine andere Beschäftigungsmöglichkeit hat und diese ihm dann anbietet und ggf. dorthin versetzt/umsetzt, kann dieses sich negativ auf den Lohn auswirken. Es gibt aber teils in TV Regelungen, in weit eine Abgruppierung möglich ist und dass ggf. der Unterschies mit Aufzehrklausel weiter gezahlt wird.
Ob eine Änderungskündigung erforderlich ist kann man ohne Kenntnis des ArbV nicht sagen.
Wurde überhaupt ein BEM durchfeführt? Und ist es auch mit Nutzng von Hilfsmitteln/Ausstattungen nicht möglich den alten Job weiter auszuüben?
15.05.2012 um 15:17 Uhr
@Streikbrecher Nein, es wurde noch kein BEM gemacht, warum auch immer!? Seine Lingenfunktion/volumen ist wohl erst bei 50% damit ist es wohl nicht möglich zu lackieren, auch nicht mit Maske und ext. Luftzufuhr. Er wurde vor 17 Jahren als Helfer in der Oberflächenbearbeitung eingestellt. Das sthet net. immer noch im AV. Hat allerdings nach den Jahren den Stellenwert eines Facharbeiters erhalten.
15.05.2012 um 17:20 Uhr
Bevor da der AN irgend etwas beantragt oder unterschreibt (dann geht es ja auch ohne Änderungskündigung), sollte der BR mit dem AG nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Auch wenn dies nicht gleich das offizielle BEM ist, können nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden, die beiden Interessen gerecht werden.
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