Arztbesuch Fahrzeit
Hallo,
im Zuge einer Umarbeitung unserer BV zur Arbeitszeit kam folgende Frage auf: Wenn man während der Kernarbeitszeit zum Arzt muss (nicht verschiebbar), ist die Fahrzeit zum/vom Arzt zur Arbeitsstätte dann Arztzeit?
Danke und Grüße
Community-Antworten (2)
11.05.2012 um 21:37 Uhr
Die Antwort findest hier:
in einer BV kann man natürlich alles mögliche vereinbaren, wenn der AG das mitmacht!
12.05.2012 um 11:48 Uhr
§ 616 BGB geht von der Verhinderung aus, die Arbeitsleistung zu erbringen. Eine klassifizierung wird nicht durchgeführt. Also ist die Gesamtzeit zu vergüten.
Die eigentliche Frage dabei ist ja in den Verhandlungen immer, wäre es nicht auch zu einem anderen Zeitpunkt gegangen. Darüber kann man trefflich streiten; insbesondere bei Behandlungen chronisch kranker in speziellen Zentren (wo tatsächlich der Termin vom Arbeitnehmer nicht mehr beeinflußbar ist), oder natürlich bei plötzlichen Erkrankungen.
Ich wünsche Euch viel Erfolg bei den Verhandlungen.
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