Erstellt am 11.05.2012 um 19:37 Uhr von nicoline
Die Antwort findest hier:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitszeit/freistellung-fuer-arztbesuche-innerhalb-der-kernarbeitszeit/
in einer BV kann man natürlich alles mögliche vereinbaren, wenn der AG das mitmacht!
Erstellt am 12.05.2012 um 09:48 Uhr von gironimo
§ 616 BGB geht von der Verhinderung aus, die Arbeitsleistung zu erbringen. Eine
klassifizierung wird nicht durchgeführt. Also ist die Gesamtzeit zu vergüten.
Die eigentliche Frage dabei ist ja in den Verhandlungen immer, wäre es nicht auch zu einem anderen Zeitpunkt gegangen. Darüber kann man trefflich streiten; insbesondere bei Behandlungen chronisch kranker in speziellen Zentren (wo tatsächlich der Termin vom Arbeitnehmer nicht mehr beeinflußbar ist), oder natürlich bei plötzlichen Erkrankungen.
Ich wünsche Euch viel Erfolg bei den Verhandlungen.