Erstellt am 11.05.2012 um 17:32 Uhr von Streikbrecher
Hier waere erst einmal zu pruefen ob dieses im Rahmen des Direktionsrechtes des AG ueberhaupt moeglivh ist.
Lese mal hier
http://www.agpkanzlei.de/agpkanzlei.php?cat=4&aid=27
Erstellt am 11.05.2012 um 19:39 Uhr von nicoline
*Hier wäre erst einmal zu prüfen ob dieses im Rahmen des Direktionsrechtes des AG überhaupt möglich ist.*
Und was dann, nach der Prüfung?????
Erstellt am 12.05.2012 um 09:52 Uhr von Streikbrecher
Niccoline
soll dieses eine ernsthafte Nachfrage sein?
Wenn das Direktionsrecht es nicht ermoeglicht, so ist nichts mit Versetzung/ Abordnung. Dann gehe ich in den Betrieb und stelle dort meine Arbeitskraft zur Verfuegung. Ein BR sollte dann gefaelligst auch handel.
Erstellt am 12.05.2012 um 10:02 Uhr von gironimo
Rechtsfolgepyramide vor Augen führen: Mitbestimmungsrecht steht über Direktionsrecht! Selbst wenn der Arbeitsvertrag den AN verpflichten würde, die Versetzung mitzumachen, heißt das noch lange nicht, dass der AG ohne Zustimmung des BR die Versetzung überhaupt aussprechen darf.
Zu prüfen wäre, ob im Sinne des § 95 Abs 3 BetrVG eine Versetzung vorliegt. Hierbei ist das Wort oder von großer Bedeutung. Es kommt eben nicht nur auf "länger als vier Wochen" an, sondern alternativ auch auf die "erheblichen Änderung der Umstände" (eben auch kürzerer Zeit).
Der Brief müsste also darauf abzielen, dass der AG die Mitbestimmungsrechte des BR aus dem § 99 BetrVG (bei Versetzungen) mißachtet hat und die Auffassung des BR darlegen, dass in den genannten Fällen eine Versetzung vorlag. Wenn Ihr noch ein wenig Zähne zeigen wollt, könnt Ihr noch auf die Folgeparagraphen des § 9i9 BetrVG hinweisen.
Erstellt am 12.05.2012 um 10:15 Uhr von BRAngy
vielleicht hilft das
http://www.tinojunghans.de/1.pdf
https:www.verdi-bub.de/index.php?id=1709´
und
Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 09.01.2007 - 7 Ga 238/06
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/versetzung-zumutbarkeit-entfernung.htm
Erstellt am 14.05.2012 um 06:52 Uhr von Hambr
Ich muss vielleicht was korrigieren !!!
Die Versetzung ist so passiert die Station in Stuttgart hat Personal Mangel die beiden Hamburger Kollegen sind einfach für 2 Wochen nach stuttgart abgezogen ohne Beteiligung des br darf der ag das einfach so gilt das vielleicht nicht unter Mitbestimmung
Erstellt am 14.05.2012 um 06:58 Uhr von Betsy
Liest du auch was hier geantwortet wurde? Hättest du die Links gelesen, würdest du das nicht schreiben