Versetzung
Unser Vorgesetzter hat 2 Personen von unserer Station für 2 Wochen nach stuttgart versetzt dabei hat er den br umgangen und nicht nach der Mitbestimmung gefragt ich würde gern ein brief aufsetzten an den Vorgesetzten aber weiß nicht ganz wie ich es formulieren soll !!! Wer dankbar für eure Hilfe
Community-Antworten (7)
11.05.2012 um 19:32 Uhr
Hier waere erst einmal zu pruefen ob dieses im Rahmen des Direktionsrechtes des AG ueberhaupt moeglivh ist.
Lese mal hier http://www.agpkanzlei.de/agpkanzlei.php?cat=4&aid=27
11.05.2012 um 21:39 Uhr
Hier wäre erst einmal zu prüfen ob dieses im Rahmen des Direktionsrechtes des AG überhaupt möglich ist. Und was dann, nach der Prüfung?????
12.05.2012 um 11:52 Uhr
Niccoline
soll dieses eine ernsthafte Nachfrage sein?
Wenn das Direktionsrecht es nicht ermoeglicht, so ist nichts mit Versetzung/ Abordnung. Dann gehe ich in den Betrieb und stelle dort meine Arbeitskraft zur Verfuegung. Ein BR sollte dann gefaelligst auch handel.
12.05.2012 um 12:02 Uhr
Rechtsfolgepyramide vor Augen führen: Mitbestimmungsrecht steht über Direktionsrecht! Selbst wenn der Arbeitsvertrag den AN verpflichten würde, die Versetzung mitzumachen, heißt das noch lange nicht, dass der AG ohne Zustimmung des BR die Versetzung überhaupt aussprechen darf.
Zu prüfen wäre, ob im Sinne des § 95 Abs 3 BetrVG eine Versetzung vorliegt. Hierbei ist das Wort oder von großer Bedeutung. Es kommt eben nicht nur auf "länger als vier Wochen" an, sondern alternativ auch auf die "erheblichen Änderung der Umstände" (eben auch kürzerer Zeit).
Der Brief müsste also darauf abzielen, dass der AG die Mitbestimmungsrechte des BR aus dem § 99 BetrVG (bei Versetzungen) mißachtet hat und die Auffassung des BR darlegen, dass in den genannten Fällen eine Versetzung vorlag. Wenn Ihr noch ein wenig Zähne zeigen wollt, könnt Ihr noch auf die Folgeparagraphen des § 9i9 BetrVG hinweisen.
12.05.2012 um 12:15 Uhr
vielleicht hilft das
http://www.tinojunghans.de/1.pdf
https:www.verdi-bub.de/index.php?id=1709´
und
Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 09.01.2007 - 7 Ga 238/06 http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/versetzung-zumutbarkeit-entfernung.htm
14.05.2012 um 08:52 Uhr
Ich muss vielleicht was korrigieren !!! Die Versetzung ist so passiert die Station in Stuttgart hat Personal Mangel die beiden Hamburger Kollegen sind einfach für 2 Wochen nach stuttgart abgezogen ohne Beteiligung des br darf der ag das einfach so gilt das vielleicht nicht unter Mitbestimmung
14.05.2012 um 08:58 Uhr
Liest du auch was hier geantwortet wurde? Hättest du die Links gelesen, würdest du das nicht schreiben
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