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AGB-Kontrolle -- und dann?

P
Petrus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen (und -innen ;-) ),

wir haben von einem anderen BR in unserem Konzern den Hinweis bekommen, dass in deren neuen Formulararbeitsvertrag wohl einige üble Klausel drin stehen und wir unseren Mustervertrag doch auch mal prüfen sollten. Nach BAG-Urteil darf sich der BR ja diesen Vertrag anfordern, um ihn einer sogenannten AGB-Kontrolle zu unterziehen. Mal angenommen, wir machen das, versuchen nach der Lektüre unsere Fußnägel wieder zu entrollen, ... Auf die Bitte, doch die rechtswidrigen Klauseln nicht mehr zu verwenden, tippt der Chef mit dem Finger in die Nähe seiner Schläfe. Und nun? Was macht der BR mit dem Wissen, dass ein guter Teil der Klausel rechtswidrig ist und jede(r) MA(in), so er/sie denn dagegen klagt, selbst vor dem ArbG von Groß-Arbeitgeberfreudig recht bekommt? In der BetrVers verkünden, ok. Und weiter? Könnte ihr mir helfen, den Knoten in meinem Hirn zu lösen?

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Community-Antworten (1)

R
Rapper

11.05.2012 um 16:19 Uhr

Petrus,

im § 94 BetrVG RdNr. 27 (Fitting) steht: "Im Übrigen unterliegt das Muster eines Formularvertrages, insbes. die Aufnahme allgemeiner Arbeitsbedingungen in den Arbeitsvertrag, nicht dem MBR des Betriebsrat."

Nach dem BAG Urteil dürft ihr den Formularvertrag nach AGB kontrollieren. Im Endeffekt bleibt aber meines Erachtens nur der Klageweg, wenn der AG an diesen geänderten Formularvertrag festhält.

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