Angebot von Aufhebungsvertrag an Ältere - mitbestimmungspflichtig? Verstoß gegen das AGB?
Hallo. Die Firma steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Unser Arbeitgeber möchte Personal reduzieren und hat deshalb ein "Konzept" entwickelt, welches ein Angebot an die Arbeitnehmer enthält, welche vorzeitig in den Ruhestand eintreten könnten (vorgezogene Altersrente mit Abschlägen). In der Praxis wird den betroffenen Personen angeboten einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, der vorsieht, dass sie drei Monate vor möglichem Renteneintritt von der Arbeit frei gestellt werden, die vollen Bezüge weiterlaufen, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld des laufenden Jahres mit der letzten Abrechnung ausgezahlt wird und die Mitarbeiter im Gegenzug den Antrag auf vorzeite Rente stellen. Meine Frage: Ist das mitbestimmungspflichtig? Und: Verstößt das gegen das AGB? Weil nur den älteren MAs ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Möglicherweise möchte auch der eine oder andere Junge drei Monate bezahlt frei gestellt werden (auch wenn er dann ggf. drei Monate für ALG I gesperrt wird), um sich eine andere Arbeit zu suchen (das sinkende Schiff verlassen, bevor es ganz untergegangen ist). Es gibt (noch) keinen Sozialplan...
Community-Antworten (5)
18.07.2007 um 14:44 Uhr
Wenn ein AN einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, ist das eher Individualrecht. Ihr könnt die AN beraten. Frage , ist auch etwas über eine Abfindung gesagt worden? Grüsse
18.07.2007 um 14:47 Uhr
Nein, Immi, nix Abfindung (das soll wohl das uneingeschränkte Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgleichen - Lach!) Da sich das Angebot an alle richtet, die kurz vor der Rente stehen, ist es vielleicht doch nicht mehr Individualrecht?
18.07.2007 um 15:04 Uhr
Grundsätzlich ist ein Aufhebungsvertrag der einem MA von der GF gemacht wird nicht mitbestimmungspflichtig.
Aber ich denke, wenn bei Euch Personalabbau in größerem Stil geplant ist, müsst Ihr unbedingt einen Interessenausgleich und einen Sozialplan aushandeln. Hierzu Hilfe bei der Gewerkschaft und/oder einem RA für Arbeitsrecht einholen.
Achtung es ist evtl. wegen möglicher Sperrfristen besser, wenn überhaupt, einen Abwicklungsvertrag an Stelle eines Aufhebungsvertrages zu machen. Aber ohne Abfindung???? Niemals!!
Meinst Du mit "AGB" das AGG ?
18.07.2007 um 15:40 Uhr
Ja, Nemeth, AGG natürlich...
Der AG scheut sich vor Personalabbau im großen Stil, weil er gerade an einem "Stern am Himmel" arbeitet, sprich Verhandlungen über einen großen Auftrag führt. Zwischenzeitlich sitzen ihm aber die Banken mit ihren Forderungen und die weiterlaufenden Personalkosten im Nacken... Möglicherweise ist der "Stern am Himmel" aber auch ein Teil einer Hinhalte-Strategie, eben um einen Interessenausgleich bzw. einen Sozialplan zu umgehen... Vertrauensvolle Zusammenarbeit gibt es bei uns nicht bzw. nur, insofern der BR immer nickt... Der AG kocht immer sein Süppchen ohne den BR... (dagegen kann ich nichts machen, weil die anderen BRs ziemlich träge und ängstlich sind. Man könnte dem AB ja mal auf den Schlips treten...)
18.07.2007 um 15:56 Uhr
@see-see
... könnte dem AB ja mal auf den Schlips treten, dem AB Anrufbeantworter? Sicher nicht gemeint.
Wie meine Vorschreiber schon sagten, dieser Verjüngungswahn hält an und bei Aufhebungsverträgen habt ihr keine MBRecht. Ihr könnt aber auf die Gefahren von Sperrfristen, Umfang der Erstattungspflichten usw. vorsorglich hinweisen.
http://www.job-pages.de/pdf-recht/06aufhebungsvertrag.pdf hier noch eine kleine Denkhilfe.
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