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Zielvereinbarungen und AGB-Kontrolle

L
Lumpini
Jan 2020 bearbeitet

Liebes Forum,

angenommen Zielvereinbarungen sind an variable Gehälter geknüpft und enthalten einen Passus (sinngemäß):

"Keine Bonusausschüttung, falls die Leistung unter den Erwartungen blieb oder die Unternehmenswerte nicht genügend gelebt wurden".

Mit geht es um den zweiten Teil, den ich für fragwürdig halte. Schließlich ist es eine Steilvorlage für Bewertungen (und Gehaltskürzungen) nach Sympathie und - weitergedacht - mittelbar sogar ein Weg, um Mitarbeiter rauszuekeln.

Die Werte sind im Dokument nicht näher spezifiziert, werden jedem Mitarbeiter aber zu Beginn seiner Tätigkeit bekannt gemacht. Es handelt sich um Konstrukte wie immer positiv, motiviert, kundenorientiert, ...

Frage: Kann der Betriebsrat diesen Passus mit Blick auf die "Einhaltung der zugunsten der AN geltenden Gesetze" o.Ä. entfernen lassen, weil er etwa intransparent ist?

Danke und viele Grüße!

31005

Community-Antworten (5)

C
celestro

09.01.2020 um 01:39 Uhr

"Frage: Kann der Betriebsrat diesen Passus mit Blick auf die "Einhaltung der zugunsten der AN geltenden Gesetze" o.Ä. entfernen lassen, weil er etwa intransparent ist?"

anhand dessen wohl eher nicht ... aber es hält den BR ja niemand davon ab, z.B. in einer Betriebsversammlung einen Fachanwalt für Arbeitsrecht über das komplette Thema sprechen zu lassen. Und der kann ja dort dann deutlich machen, das diese Sätze die Tinte nicht wert sind, mit denen Sie gedruckt wurden.

Alternativ ... wenn der AG keinen RA auf der BVerS duldet, kann man das Thema ja trotzdem mit einem RA bereden und dann klärt die MA halt der BR auf.

K
kratzbürste

09.01.2020 um 07:40 Uhr

Der BR ist doch in der Mitbestimmung. Schafft klare Regeln in einer Bv.

K
Kjarrigan

09.01.2020 um 09:09 Uhr

Bonus heist eigentlich: Es gibt mehr. Also das vereinbarte Gehalt gem. AV oder TV und dann einen Bonus obendrauf (in der Regel für besondere Leistungen oder Zusatzleistungen / Gute Ergebnisse. Bekommt ein MA keinen Bonus, weil er die Ziele dann nicht erfüllt bekommt er faktisch weniger Geld in der Tasche, hat aber keine Gehaltskürzung.

Wie Kratzbürste schon sagt, ist der BR in der MB und damit kann er aktiv an der Ausgelstaltung mitwirken. Gerade bei solch schwammigen Formulieren muss man sich doch unterhalten (evtl. in Beispielen festlegen z.B. in einem Anhang zur BV) was gemeint ist. Gerade bei Bewertungen ist doch immer wichtig festzulegen. Was wird für 100% erwartet. Nur dann kann die Fürhrungskraft dem MA doch erklären, wo der MA Defizite hat und was er ändern muss, damit er im nächsten Jahr die 100 % erreicht.

D
DummerHund

09.01.2020 um 10:34 Uhr

"Alternativ ... wenn der AG keinen RA auf der BVerS duldet, kann man das Thema ja trotzdem mit einem RA bereden und dann klärt die MA halt der BR auf. "

Das Hausrecht bei einer Betriebsversammlung liegt bei dem Betriebsrat. Demnach wird der AG dulden müssen.

L
Lumpini

10.01.2020 um 19:02 Uhr

in einer Betriebsversammlung einen Fachanwalt für Arbeitsrecht über das komplette Thema sprechen zu lassen

Gute Idee, hatte ich noch gar nicht dran gedacht. Wir wollen als BR zwar erster und kompetenter Ansprechpartner in möglichst allen Belangen sein, aber, falls es zu bunt wird, könnte man dies in Erwägung ziehen.

Schafft klare Regeln in einer Bv.

Das haben wir ja vor, aber bis eine entsprtechende BV abgenickt wurde, vergeht gut und gerne ein halbes Jahr.

Vielen Dank für die Anregungen!

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