Erstellt am 11.05.2012 um 13:20 Uhr von Rapper
Zu 1. hat der AG kein Informationsrecht. Das ist ein Thema der Betriebsratsarbeit, was den
AG nichts angeht. Höchstens Gobinformation, wie z.B. für Wirtschaftsausschuss o.ä..
Zu 2. und 4. Ja, sollte man auf jeden Fall tun, machen wir auch und melden unseren
Sachverständigen (in dem Fall RA) vorher an.
Zu 3. Ist schwer zu sagen. Jeder Sachverständige hat unterschiedliche Abrechnugshöhen.
Deshalb vorher immer nachfragen, was die Kosten sind. Eine Vorinformation an den AG
kann nicht schaden.
Rapper
Erstellt am 11.05.2012 um 13:33 Uhr von BRKEA
Danke erstmal!
Ich hätte nicht gedacht, dass das so weit geht.
Somit werden "Guerilla-Taktiken" schwer gemacht. Anhand einer Grundinformation und der Spezialisierung des Sachverständigen und/oder Rechtsanwalts wird der AG schon wissen wo der Hase langläuft.
Viele Grüße
Erstellt am 11.05.2012 um 16:27 Uhr von Streikbrecher
Rapper
selbstverstaendlich hat der AG vorher das Recht zu erfahren zu welchem Thema der BR Sachverstand haben/ hinzuziehen moechte.
Dieses auch um zu oruefen gibt es ggf intrrnen Sachverstand welchen der BR in Anspruch nehmen kann.
Gerade beim Thema WA duerfte es diesen im Betrieb im Bereich Controling/ Finanzen geben
Erstellt am 11.05.2012 um 17:17 Uhr von rtjum
also ich als AG würde erstmal internen Sachverstand anbieten nach 80,2, denn der wird ja vorhanden sein.
Erstellt am 12.05.2012 um 10:21 Uhr von gironimo
ja - so ist das. Der interne Sachverstand fehlt natürlich eigentlich immer, wenn Ihr dem AG mitteilt, dass ihr den Sachverständigen benötigt, um eine BV zum Thema xyz anzufertigen oder die Auswirkungen der Maßnahmen xyz im Zusammenhang mit der Mitbestimmung des BR erkennen zu können u.s.w.
Bei der Frage, ob der BR einen Sachverständigen braucht, weil ihm die Kenntnisse zu einem Thema des BR fehlen, hat der BR einen großen Ermessensspielraum.
Letztendlich läuft es auf die Frage hinaus, handelt es sich um eine reine Sachinformation ( wie funktioniert die neue IT-Anlage)- also internes Sachwissen - oder welche BR-relevanten Fragestellungen ergeben sich daraus - externer Experte.
Das Thema wird übrigens gut in den Kommentaren bei Fitting oder Däubler zu § 80 BetrVG beschrieben.
Erstellt am 14.05.2012 um 09:33 Uhr von BREKA
Was ist denn in dem Fall,m wenn der BR Grund zu der Annahme hat, dass der interne Sachverstand sein Urteil im Sinne der AG abgeben wird.
Es ist so, dass wir eine eigene Rechtsabteilung haben und im Rahmen von Entlassungen einen Rechtsanwalt konsultieren möchten.
Auf Grund der Informationen, wir vermuten Fehler in den Kündigungsschreiben, könnte der Arbeitgeber die Kündigungen wasserdicht umformulieren.
Wir wünschen uns aber nicht, dass sich unsere Fragen negativ für den AN auswirken.