Hinzuziehen eines Sachverständigen abgelehnt
Hallo. Wir haben einen Beschluss zum hinzuziehen eines Sachverständigen/Rechtsanwalt vorgelegt ( Umsetzung TV +Feiertagsabrechnung) — dieser wurde ,,abgelehnt“ — es heißt Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine nähere Vereinbarung mit AG und Sachverständigen , Umfang Tätigkeit und deren vergütung…. diese Vereinbarung ist faktisch Vorbedingungen der Kostenübernahme.??
Ist das so !?? Und wenn nein- wie weiter verfahren? Danke
Community-Antworten (2)
06.03.2026 um 09:39 Uhr
Warum "abgelehnt" (also, warum die Anführungszeichen)? Grundsätzlich können und sollten die von eurem AG genannten Voraussetzungen zwischen AG und Sachverständigem zu klären sein, z.B. durch Kostenvoranschlag. Eine tatsächliche Ablehnung des AG mit der Anführung der genannten Gründe, ist lächerlich. Wenn ihr euch bereits einen Anwalt ausgesucht habt, den ihr als Sachverständigen haben wollte, sprecht mit ihm. Normalerweise helfen die euch bei der Formulierung des Beschlusses bzw. bei der Durchsetzung.
06.03.2026 um 09:43 Uhr
Vielen Dank. So haben wir das jetzt gemacht.
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