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Hinzuziehen eines Sachverständigen abgelehnt

K
Komaus
Mrz 2026 bearbeitet

Hallo. Wir haben einen Beschluss zum hinzuziehen eines Sachverständigen/Rechtsanwalt vorgelegt ( Umsetzung TV +Feiertagsabrechnung) — dieser wurde ,,abgelehnt“ — es heißt Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine nähere Vereinbarung mit AG und Sachverständigen , Umfang Tätigkeit und deren vergütung…. diese Vereinbarung ist faktisch Vorbedingungen der Kostenübernahme.??

Ist das so !?? Und wenn nein- wie weiter verfahren? Danke

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Community-Antworten (2)

H
hamsterpups

06.03.2026 um 09:39 Uhr

Warum "abgelehnt" (also, warum die Anführungszeichen)? Grundsätzlich können und sollten die von eurem AG genannten Voraussetzungen zwischen AG und Sachverständigem zu klären sein, z.B. durch Kostenvoranschlag. Eine tatsächliche Ablehnung des AG mit der Anführung der genannten Gründe, ist lächerlich. Wenn ihr euch bereits einen Anwalt ausgesucht habt, den ihr als Sachverständigen haben wollte, sprecht mit ihm. Normalerweise helfen die euch bei der Formulierung des Beschlusses bzw. bei der Durchsetzung.

K
Komaus

06.03.2026 um 09:43 Uhr

Vielen Dank. So haben wir das jetzt gemacht.

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