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Leistungsaufnahme / Arbeitsverweigerung

B
bardinet
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, in meiner Funktion als BR Vorsitzender bräucht ich mal Hilfe. Ein Mitarbeiter soll seine Tagesproduktion (Stückzahl) seinem Vorgesetzten melden. Dieses ist aus meiner Sicht Mitbestimmungspflichtig Oder? Wenn ja finde ich dieses unter § 87 BetrVG? In diesem § wird aber nur Bezug auf Technische Einrichtungen zur Ermittlung der Leistung Bezug genommen.

Zusätzlich habe ich die Frage: Darf der Mitarbeiter diese Stückzahlaufnahme verweigern wenn dieses zum Nachteil für ihn ausgelegt wird?

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Community-Antworten (2)

B
BRFrage

10.05.2012 um 11:42 Uhr

Hallo bardinet,

der AG hat das Recht, eine direkte Kontrolle der Leistung eines MA durchzuführen. Dass dieser das selbst melden soll ist problemlos. Wenn er dies allerdings mit einem vorgegebenen Erfassungsbogen, egal ob Papier oder elektronisch, tun soll, wird es bezüglich Mitbestimmung spannend. Und dann gibt es evtl. noch einen Ansatz, wenn das nur dieser eine MA tun soll und es vergleichbare weitere MAs gibt, die das nicht tun müssen und die Erfassung was mit der Entlohnung zu tun hat.

S
Streikbrecher

10.05.2012 um 12:41 Uhr

Hier ist es auch entscheiden/ vergleichbar mit der Anordnung "gelber Schein" ab dem ersten Tag, gilt dieses nur fuer einen AN oder die "Masse"? Also induviduell oder kollektiv?

Bei kollektiver Regelung MB wrgen Ordnung/ Verhalten im Betrieb.

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