Betriebsrat
hallo ihr lieben, bei uns soll es neue arbeitsverträge geben, laut weiterbildung unseres geschäftsleiters, gibt es dazu wohl eine neue form. so das im arbeitsvertrag nur die beidenvertragspartner stehen dann ort und zeit der arbeit. anbei gibt es dann einen leitfaden, dort sind dann urlaub, verhalten bei krankheit, überstunden usw. geregelt. wir als br haben ja mitbestimmung. es stellt sich uns die frage, welche wertigkeit das schriftstück hat wenn leitfaden darauf steht. für mich als arbeitnehmer ist doch nur der arbeitsvertrag und wenn vorhanden betriebsvereinbarungen von bedeutung. zumal in diesem leitfaden auch steht, dass vom leiter der kita auch ein arbeitseinsatz am samstag( da dieser auch als werktag gilt) angewiesen werden kann und dann auch noch ohne vergütung, da davon ausgegangen wir, dass man als erziehrer auch mal was machen kann ohne dafür vergütet zu werden. also sehr fadenscheinliche festlegungen im leitfaden.kennt sich jemand über die neue form von arbeitsverträgen aus? danke für eure hilfe
Community-Antworten (2)
10.05.2012 um 09:41 Uhr
Die Mitbestimmung sehe ich da noch nicht.
Außerdem solltet Ihr jedem raten, keinen neuen Vertrag zu unterschreiben. Dazu besteht keine Veranlassung. Zumindest solltet Ihr die neuen Verträge auf Herz und Nieren prüfen lassen (Fachanwalt). Wie Du andeuteset, sollen ja auch Änderungen des bisherigen Vertragsverhältnisses durch die Hintertür erfolgen.
Daher käme für mich nur in Frage, keinen neuen Vertrag zu unterschreiben.
10.05.2012 um 10:02 Uhr
Besonders interessant finde ich ja:
"...ein arbeitseinsatz am samstag( da dieser auch als werktag gilt) angewiesen werden kann und dann auch noch ohne vergütung, da davon ausgegangen wir, dass man als erziehrer auch mal was machen kann ohne dafür vergütet zu werden."
Viel frecher geht s ja kaum noch
Im übrigen stimme ich geronimo zu. So ein Pamphlet auf keinen Fall ohne weiteres unterschreiben.
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