Guten Tag zusammen,

eine Frage zur Vergütung von Überstunden:

Die Geschäftsführung hat Überstunden angeordnet, stellt aber klar, dass sie nur eine Auszahlung der Überstunden akzeptiert. Kein Zeitausgleich!
Kann die GL, trotz bestehender BV, die klar Zeitausgleich erlaubt, so etwas anordnen?