Bewerbungsverfahren
Habe mich bei einem großem Wohlfahrtsverband mit fast 40000 Mitarbeitern für eine Geschäftsstelle als Personalkauffrau beworben. Meine Bewerbung wurde innerhalb 6 Stunden abgelehnt mit der Begründung das sie im weiteren Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt wird. Ist das so Möglich? Müssen die Bewerbungen nicht erst gesammelt werden und auch dem BR vorgelegt werden?
Community-Antworten (13)
08.05.2012 um 23:29 Uhr
nein - so ist das nicht. Man kann ja u. U. auch anhand der Bewerbungsunterlagen sofort sehen, wenn jemand absolut nicht geeignet ist - und wer weiß, wie viele Bewerbungen schon vorliegen.
08.05.2012 um 23:31 Uhr
Ist möglich! Der BR wird zwar im Verfahren bei der Einstellung beteiligt doch letztlich entscheider der AG wen er einstellt.
Die AG sortieren i.d.R. meistens vorher aus und laden nicht alle zu Vorstellungsgesprächen. Einen ersten Eindruck mach, passt der Bewerber bedarf auch nicht vieler Stunden. Viele andere Bewerber ärgern sich dass sie ewig nichts hören.
08.05.2012 um 23:34 Uhr
Evtl stand schon beim ersten Durchschauen fest, dass deine Bewerbung nicht den Auswahlrichtlinien entspricht. Dann ist es ja irgendwie nur fair, so schnell als möglich bescheid zu geben, dass das Profil nicht auf die zu besetzende Stelle passt. Grundsätzlich hast du natürlich recht, alle Bewerbungen müssen theoretisch dem BR vorgelegt werden. Aber lange nicht alle BR fordern das auch tatsächlich ein. Wenn auf eine Stelle 100 Bewerbungen eingehen, wer will die alle durchsehen? Hintergrund ist ja vor allem, dass niemand nach AGG benachteiligt wurde. Wirklich mitentscheiden wer am Ende den Zuschlag erhält kann der BR ja dann doch wieder nicht.
08.05.2012 um 23:37 Uhr
Aber von den Anforderungen her passte ich auf die ausgeschriebene Stelle.
08.05.2012 um 23:41 Uhr
Folie
..Aber von den Anforderungen her passte ich auf die ausgeschriebene Stelle. Das ist Deine subjektive Meinung und ggf. gab es viele die besser passen. Oftmals ist aber auch der Eindruck der Bewerbung der Grund der Abssage. Ganz unabhänig vom können/ der fachlichen Eignung.
Es gibt nicht umsonst Schulungen/ Hilfe für Bewerbungen!
08.05.2012 um 23:51 Uhr
Mein Bewerbungen sind gut, mir geht es auch nicht darum, dass ich nicht genommen wurde, sondern darum dass postwendend eine Absage kam. Es arbeitet dort eine Bekannte, wo ich der Meinung bin sie hat die Finger im Spiel! Und deshalb wollte ich wissen wie das Procedere ist! Das kam als Absage:" vielen Dank für Ihre Bewerbung. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Unterlagen im weiteren Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigen werden."
09.05.2012 um 09:58 Uhr
Hallo FGoldi,
das hat zwar nix mehr mit BR-Arbeit zu tun, aber da Du diesen thread eröffnet hast eine Antwort auf einer anderen Ebene:
- Du kannst auf jeden Fall nachfragen, weshalb Deine Bewerbung so schnell abgelehnt wurde. Manchmal hat man Glück und ein Personaler macht auf irgendwelche Punkte aufmerksam, die man selbst gar nicht bemerkt hat. Vielleicht sind es formale Gründe, vielleicht passt das Profil doch nicht so ganz, vielleicht lagen schon x offensichtlich noch besser geeignete Bewerbungen vor.....
09.05.2012 um 11:05 Uhr
@Fgoldi Und eine Personalkauffrau, die nicht weiß, wie eine Personalabteilung in der Regel mit Bewerbungen umgeht? Wieviel einschlägige Berufserfahrung im HR-Bereich hast Du? Und bei "großen Wohlfahrtsverbänden" wird durchaus erwartet, dass man Mitglied im entsprechenden Verein ist...
09.05.2012 um 19:15 Uhr
@Fgoldie, Goldie...wie auch immer... Ohne dir zu nahe treten zu wollen: wenn deine Bewerbung syntaktisch genauso aussieht, wie deine Fragen und Kommentare hier im Forum, wundert mich die Absage eigentlich überhaupt nicht.
Zitat: "(...)abgelehnt mit der Begründung das sie im weiteren Bewerbungsverfahren(...)" oder "Es arbeitet dort eine Bekannte, wo ich der Meinung bin sie hat die Finger im Spiel! "
Fällt dir was auf??? Aber die Entschuldigung, die jetzt kommt, kenn ich....und ja! Das hier ist wirklich"nur" das Internet!
btw: wer Rechtschreibefehler findet, kann sie behalten! ICH bewerbe mich nämlich gerade NICHT als Personalkaufmann!
09.05.2012 um 19:59 Uhr
@pillepalleTR Unverschämte Antworten muss sich hier keiner geben; was soll so was? Verschwinde dann doch lieber in den D-Zug, der durch Deine Kinderstube gerauscht ist.
BTW: Hier fragt jemand nach, inwiefern der BR ALLE Unterlagen ALLER Bewerber hätte bekommen müssen, wenn ihm danach ist! Er MUSS alle Bewerbungsunterlagen bekommen! Vorzeitig einige Bewerbungsunterlagen aussieben ist eigentlich nicht im Sinne des § 99 BetrVG - sollte sich auch kein BR geben.
Einzig problematisch: Hier ist ein Wohlfahrtsverband der Täter...und wenn man § 118 BetrVG kennt, weiss man auch, was dann geschehen kann.
09.05.2012 um 23:07 Uhr
Vielen Dank für die letzte Antwort! Und Sorry wegen den Rechtschreibfehlern ich schreibe über mein Handy und da kann das passieren! Mir ging es lediglich darum ob ich dagegen Vorgehen kann oder nicht!
24.05.2012 um 17:28 Uhr
@Kölner: Entschuldige bitte, dass ich mir deine Art zu antworten zu eigen gemacht habe. Wird bestimmt nicht wieder vorkommen. Du hast vollkommen Recht: das ist schlechter Stil und ich bitte hiermit um Entschuldigung.
Und falls du es nicht glauben solltest: http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=43397&keyword=freistellung&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show Zitat : " Das ist eine Interpunktion, dass es der Sau graust..." Antwort 3 Erstellt am 05.05.2012 um 16:16 Uhr von Kölner (Zitatende)
Bei etwas mehr Mühe könnte man sicherlich noch einige andere Stellen finden.
24.05.2012 um 19:12 Uhr
@kölner
Verschwinde dann doch lieber in den D-Zug, der durch Deine Kinderstube gerauscht ist.
Nunja. Hier sind mir spontan die beiden Wörter "Stein" und "Glashaus" eingefallen...
Hier fragt jemand nach, inwiefern der BR ALLE Unterlagen ALLER Bewerber hätte bekommen müssen, wenn ihm danach ist! Er MUSS alle Bewerbungsunterlagen bekommen!
Und weder Goldi noch Du wissen, ob die Unterlagen dem BR vorgelegt wurden oder aber...
Vorzeitig einige Bewerbungsunterlagen aussieben ist eigentlich nicht im Sinne des § 99 BetrVG - sollte sich auch kein BR geben.
... der BR hat dem ArbGeb da per §95 ein paar Freiräume geschaffen. In einem Laden mit 40.000 MA dürfte das nicht absolut unüblich sein. Oder andersherum: Kennst Du eine Firma dieser Größe, in der es keine 95er-BV gibt? Was mich wieder zu meiner Frage bringt, die Goldi nicht beantworten wollte: "Wieviel einschlägige Berufserfahrung im HR-Bereich hast Du?" Könnte man auch noch erweitern um "und zwar nicht in einem Betrieb mit 40, sondern mit 40.000 MA" - aber als Personalkauffrau sollte die Fragestellerin schon wissen, dass dies eine Rolle spielt.
Einzig problematisch: ... § 118 BetrVG ...
nicht nur (auch wenn ich die Mitgliedschaft im entsprechenden Verein ja ebenfalls erwähnt habe) - sondern eben auch in ganz erheblichen Maße der 95er. Und da fallen mir spontan einige Dinge (z.B. aus dem 80.1) ein, weshalb der BR dem Arbeitgeber erlauben könnte, externe Bewerbungen großzügig "vorzusortieren". ... Personalkauffrau ... Eulen ... Athen ...
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