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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilnahme Bewerbungsgespräch / Auswahl BR-Mitglied

R
Ranadall
Mai 2018 bearbeitet

Hallo, Bei einem Bewerbungsverfahren wurde ein Mitglied des BR zur Teilnahme an den Bewerbungsgespräche von der GF eingeladen. Die restlichen Mitglieder des BR, inkl. Vorsitzender und Stellvertreter erfuhren erst per separater Mail von diesem Vorgehen. Grundsätzlich ist das von der GF gewählte Mitglied für diese Gespräche sehr gut geeignet und leider kann ein BR eine Teilnahme an diesen Gesprächen nicht einfordern. Trotzdem stellt die Auswahl durch die GF potentiell einen Versuch dar, den BR, zumindest ansatzweise, aufzuspalten. Wie sollte man hier vorgehen? Könnte man mit §26 Abs 2 argumentieren, dass Einladungen zu diesen Gesprächen durch die Vorsitzende entgegenzunehmen sind und der BR dann selber eine/n Teilnehmer_in bestimmt?

Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

C
celestro

02.05.2018 um 23:37 Uhr

"Trotzdem stellt die Auswahl durch die GF potentiell einen Versuch dar, den BR, zumindest ansatzweise, aufzuspalten."

Ach ja ?

"Grundsätzlich ist das von der GF gewählte Mitglied für diese Gespräche sehr gut geeignet"

Daher hat der AG hier wohl dieses BRM ausgewählt.

"Könnte man mit §26 Abs 2 argumentieren, dass Einladungen zu diesen Gesprächen durch die Vorsitzende entgegenzunehmen sind und der BR dann selber eine/n Teilnehmer_in bestimmt?"

Sehe ich hier jedenfalls nicht ...

H
hansimglueck

03.05.2018 um 10:01 Uhr

Der AG muss den BR ja auch gar nicht zu einem Bewerbungsgespräch hinzuziehen. Besprecht das Thema im nächsten Monatsgespräch.

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