Welche Rechte hat ein freiwillig gewählter Betriebsrat (Betrieb unter 20 Mitarbeiter) bei Bewerbungsverfahren? Hat der Betriebsrat das Recht die Unterlagen aller Bewerber einzusehen? Oder kann der Arbeitsgeber festlegen, dass der Betriebsrat nur die Unterlagen der Bewerber einsehen darf, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden?