Erstellt am 08.05.2012 um 11:20 Uhr von Streikbrecher
Ja, wenn das Mitglied im Mutterschutz nivht erklsert es will doch. Es koennte es.
Erstellt am 08.05.2012 um 11:25 Uhr von Kulum
Das ehemalige Ersatzbetriebsratsmitglied im Mutterschutz ist jetzt nachgerückt aber verhindert. Für das verhinderte BRM im Mutterschutz rückt, für die Zeit der Verhinderung, nun das erste EBRM in den BR nach.
Nachtrag
Ich bin einfach mal davon ausgegangen, das es um die jeweils richtigen EBRM geht auch hinsichtlich der Quote.
Erstellt am 08.05.2012 um 11:28 Uhr von MonaLisa
@Streikbrecher,
naja.....
@Boisheim,
es kommt darauf an, wie ihr gewählt habt - Listenwahl oder Persönlichkeitswahl. Dazu darf der Minderheitenschutz nicht vergessen werden!
Hat das Ersatzmitglied ausdrücklich gesagt, dass es während der Mutterschutzzeit nicht an den Sitzungen teilnehmen will?
Erstellt am 08.05.2012 um 11:43 Uhr von Streikbrecher
Monalisa,
es muss die Verhinderung nicht erklaeren. Dieses wird grundsaetzlich unterstellt.
http://www.hensche.de/Beschlussfassung_Betriebsrat_Beschlussfassung_des_Betriebsrats_bei_Verhinderung_eines_Betriebsratsmitglieds_LAG_Hamm_10TaBV37-10.html
ALLG.
klar das Listen und Minderheitenthema muss beachtet werden
Erstellt am 08.05.2012 um 11:47 Uhr von Kölner
@Streikbrecher
'es muss die Verhinderung nicht erklaeren. Dieses wird grundsaetzlich unterstellt.'
Sei Dir da nicht so sicher...
Erstellt am 08.05.2012 um 11:51 Uhr von Kulum
Ist auch nich so. Wenn du Urteile postest, lies sie wenigstens.
"Das Mitglied hatte nämlich ausdrücklich mitgeteilt, während des Mutterschutzes und der Elternzeit an Sitzungen nicht teilnehmen zu wollen. Es war daher in dieser Zeit "verhindert".
Wegen der 7er Grenze als Nachtrag
Erstmal "null" ist Kölner, zeigen nur Android und Iphone manchmal falsch an, ob das von den Herstellern gewollt ist und etwas suggerieren soll vermag ich nicht zu entscheiden. (nich krumm nehmen Domstädter)
Hab nur n alten DKK, aber im aktuellen Fitting Rn17 "...wenn ein in Elternzeit befindliches BRM aus persönlichen Gründen keine Betriebsratsarbeit verrichten WILL ....."
Merkste was?
Erstellt am 08.05.2012 um 13:11 Uhr von Streikbrecher
Null & kulum
dann lest halt z.B. DKK § 25 Rn 16
dannfindet ihr u.a.
Definitionen wie Urlaub, Wehr- und Zivildienst, Mutterschutz, Dienstreise, Schulungen oder ähnliches.
Als i.d.R. Gründe der Verhinderung. Es gibt auch einig Urteile dazu