40€ Verzugspauschale bei verspätete Lohn und Gehaltszahlung
Hallo, es gibt zu dem Thema ja mittlerweile schon 3 oder 4 Urteile von Arbeitsgerichten die dem Urteil des Bundesgericht (8 AZR26/18) ausdrücklich wiedersprechen und eine Verzugspauschale von 40€ zusprechen.
Wie würdet Ihr als BR handeln wenn euer AG mit der Gehaltszahlung säumig ist ?
Community-Antworten (23)
07.01.2020 um 14:09 Uhr
Inwiefern ist das ein Thema das Handlungen des BR erfordert?
07.01.2020 um 14:18 Uhr
Nun, der BR vertritt die Arbeitnehmerinteressen und sollte den AG gegebenenfalls auf Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer hinweisen. In diesem Fall auf eine ungeklärte Rechtsprechung ob der AG eine Verzugspauschale zu zahlen hatt
07.01.2020 um 14:33 Uhr
"Nun, der BR vertritt die Arbeitnehmerinteressen und sollte den AG gegebenenfalls auf Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer hinweisen."
Diese Verpflichtung sehe ich vorrangig darin, das Entgelt pünktlich zu zahlen und nicht darin, eine lächerliche Kostenpauschale für die verspätete Zahlung zu leisten.
07.01.2020 um 14:51 Uhr
Ich arbeite in einem Betrieb in dem die allermeisten Produktionsmitarbeiter gerademal Mindestlohn bekommen und ich kann versprechen da sind lächerliche 40€ eine Menge Geld. Ganz davon abgesehen das bei nicht genügender Deckung des Kontos ja auch nochmal Kosten entstehen.
Die Frage war ganz einfach würdet Ihr soetwas ansprechen ? Ist ja mit deiner Antwort klar beantwortet, Nein
07.01.2020 um 14:57 Uhr
"Ganz davon abgesehen das bei nicht genügender Deckung des Kontos ja auch nochmal Kosten entstehen."
Und genau deshalb ist es für Eure Kollegen wichtig den Lohn pünktlich zu beziehen! Darum sollte sich der BR kümmern. Wenn die Miete mangels Kontendeckung nicht bezahlt wurde nutzen Dir 40,- € drei Wochen später nur wenig!
Ja, ich würde mich auf die wichtigen Punkte konzentrieren und nicht noch dem Arbeitgeber dafür ein gutes Gewissen verschaffen dass er den Lohn zu spät zahlt.
07.01.2020 um 15:01 Uhr
Mich würden jetzt bitte mal wenigstens so 1 bis 2 Urteile, die dem des genannten BAG-Urteils wiedersprechen, interessieren.
07.01.2020 um 15:16 Uhr
z.B. Arbeitsgericht Köln, 8 Ca 4245/18
07.01.2020 um 15:23 Uhr
LAG Sachsen 17.07.19-2 Da 364/18 AG Bremen 05.03.19 6 Ca 6294/18
07.01.2020 um 15:28 Uhr
@ Pjöööng
Mich würde interessieren wie du dich darum kümmern würdest das der AG pünktlich bezahlt
Natürlich nicht im Detail aber wo würdest du ansetzen?
07.01.2020 um 15:34 Uhr
zunächst würde ich als Br erst einmal eine BV mit dem AG abschließen mit dem Thema des § 87 (1) Nr. 4 Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte.
In den Verhandlungen zu dieser BV kann der BR ja erst einmal alles fordern also z.B. auch welche Folgen bei einer verspäteten Zahlung eintreten Verzugspauchale, Zinsen, oder was auch immer.
Und dann hätte der BR eine Rechtsgrundlage um gegen den Ag bei verspäteter Zahlung vorzugehen.
Der VErzugsschaden bzw die Verzugspauchale ist Individualrecht und muss vom AN eingefordert warden bzw eingeklagt werden.
07.01.2020 um 15:47 Uhr
Ob 40€ Peanuts sind oder nicht, darüber könnte man trefflich streiten. Im Einzelfall vielleicht ja, im Kollektiv vielleicht nein. Denn hat der Betrieb eine Stärke von 260 MA und der AG würde allen MA den Lohn zu spät zahlen könnte man die 40€ mal 260 nehmen. Dann käme man in einem Monat auf 10400€. Sofern man hier jeden MA einzeln rechnen kann. Wenn der AG der AG das Ganze dann auch noch mit System Macht...……. Aber hier sollte man genau schauen welche Handlungsmöglichkeiten der örtl. BR und hier tätig werden kann.
07.01.2020 um 16:00 Uhr
@Kjarrigan "zunächst würde ich als Br erst einmal eine BV mit dem AG abschließen mit dem Thema des § 87 (1) Nr. 4 Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte."
"Und dann hätte der BR eine Rechtsgrundlage um gegen den Ag bei verspäteter Zahlung vorzugehen."
Ist dies wirklich so das eine Rechtsgrundlage erst besteht wenn man eine BV abgeschlossen hat? Wenn dem so wäre, wäre es ja ein Einfaches jedes BetrVG aus zu hebeln. Arbeitsverträge kenne ich so das darin auch die Vergütung und die Zeitpunkt der Auszahlung genannt wird. So zumindest meiner!
07.01.2020 um 16:17 Uhr
@ dummerhund Welchen Zahlungstermin nimmste denn? Den den AN Müller, Meier oder Schulze hat. Oder soll sich der BR um jeden einzeln kümmern. In einer BV kann vereinbart warden, das das Geld am 28 des Monats auf dem Konto des AN ist (wir haben das so vereinbart. Und dann gilt das für alle und der AG hat dafür zu sorgen dass das Geld am 28 da ist (inkl. Banklaufzeiten und wenn der 28 ein SA oder SO ist , ist das Geld auch am letzten Banktag (moistens FR) auf dem Konto.
07.01.2020 um 16:44 Uhr
@Kjarrigan "Welchen Zahlungstermin nimmste denn?" Ich würde genau den Zahlungstermin nehmen den AN Müller, Meier und Schulze haben. Denn selbst wenn Müller nur Gehalt, Meier zusätzlich noch Überstunden, und Schulze zusätzlich zu Müller und Meier noch Verpflegungspauschale erhält, wird Gehalt wohl für alle gleich am Monatsende bez. Monatsanfang bezahlt und alles was drauf kommt am 10. oder an einem einheitlichem tag des Folgemonats bezahlt. Alles Andere würde sich für einen AG nicht rechnen. Wo es dann hier bei dem Fragesteller hängt und welchen Auszahlung oder Gesammtauszahlung hier gemeint ist kann er nur selber sagen.
08.01.2020 um 09:50 Uhr
Hier wurde noch nicht angesprochen: Warum zahlt der Arbeitgeber nicht zeitgerecht? Liegt hier womöglich eine Konkursverschleppung vor? Ist der Betrieb überhaupt noch solvent? Ist es möglich, dass demnächst gar keine Löhne mehr gezahlt werden können? Was sagt der Wirtschaftsausschuss?
08.01.2020 um 12:07 Uhr
Zitat (Dr-Gery): "Mich würde interessieren wie du dich darum kümmern würdest das der AG pünktlich bezahlt"
Das übliche Instrumentarium halt:
-
Monatsgespräch
-
Beschwerden nach § 85 BetrVG. Ggf. bis zur Einigungsstelle. Wird dann interessant wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle mit dem Hinweis, es handele sich um einen Rechtsanspruch, verhindern möchte.
-
Betriebsversammlung mit reger Beteiligung der Betroffenen
-
Flugblattaktion vor dem Werkstor unter Hinzuziehung der ortlichen Presse,
08.01.2020 um 18:30 Uhr
zahlt der AG denn rechtzeitig die Sozialversicherungsbeiträge? Die Krankenkassen stellen nämlich sehr schnell den Insolvenzantrag, wenn ihr Geld nicht kommt. Habt ihr einen WA? Was sagt der zur wirtschaftlichen Lage des AGs? Bei mir würden die Alarmglocken angehen, wenn der AG öfters mit dem Gehalt in Verzug kommt. Hier würde ich mein Augenmerk hinlegen und mir auch mal § 92a BetrVG anschauen. Die 40 Euro sind dann nur noch der Nebenkriegsschauplatz. Auf die 40 Euro kann man den AG hinweisen, aber durchsetzen kann der BR da eh nichts
08.01.2020 um 18:33 Uhr
"Die Krankenkassen stellen nämlich sehr schnell den Insolvenzantrag, wenn ihr Geld nicht kommt."
Wie bitte?
08.01.2020 um 23:08 Uhr
Na sicher. Die Krankenkassen sind die Einzugsstellen for den Sozialversicherungsbeitrag. Jedem AG ist zu raten diesen zu zahlen,da die Kassen sehr schnell Antrag auf Insolvenz stellen. So sollen Zahlungsausfälle für die Sozialversicherungsträger vermieden werden. Noch nicht gehört? Genau so bei meinem letzten AG passiert
09.01.2020 um 00:13 Uhr
Was es nicht alles gibt. Danke!
P.S. Nein, hatte ich noch nie von gehört, deswegen war ich ja auch so irritiert.
09.01.2020 um 11:29 Uhr
sorry celestro. Da habe ich vielleicht etwas viel vorausgesetzt. Ja das ist absolut nicht ungewöhnlich, dass Krankenkassen Insolvenzanträge stellen, wenn die Zahlungen ausbleiben. Die sind da auch sehr konsequent. Ich habe lange eine Zeitlang beruflich immer die Jahreswechselseminare der Krankenkassen besucht. Da hat das mal der Chef einer Ersatzkasse erklärt. Die Krankenkasse ist Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Das heißt sie zieht nicht nur die Krankenkassenbeiträge ein, sondern auch die Beiträge der anderen Sozialversicherungsträge wie z.B. Rente. Die Krankenkassen wollen sich hier nicht angreifbar machen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen und man will Schaden von der Versichertengemeinschaft fern halten, denn wenn im Rahmen der Insolvenz kein Geld mehr da wäre, würde man Beiträge für die Leistungen entstehen können nicht einziehen können. Daher Tipp für alle klammen Unternehmen: selbst wenn der Lohn selber nicht gezahlt werden kann, bedient wenigstens die Sozialversicherung pünktlich. Eigentlich irgendwo gaga, da der Arbeitnehmer, der das Geld vielleicht viel mehr braucht, in die Röhre schaut und die Sozialversicherung ihre Kohle pünktlich bekommt. Aber die Arbeitnehmer streben in der Regel kein Insolvenzverfahren gegen den eigenen AG an (wer sägt schon an dem Ast auf dem er sitzt), die Krankenkassen aber sehr schnell und konsequent. Da kann ein Monat reichen, wo die Kohle nicht fließt und die Krankenkassen sind am Start. Perverse Welt....
09.01.2020 um 11:42 Uhr
"... selbst wenn der Lohn selber nicht gezahlt werden kann ..."
Auch dann gilt: "Insolvenzordnung (InsO) § 17 Zahlungsunfähigkeit (1) Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit. (2) Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat."
Der Arbeitgeber hätte dann also selbst Insolvenzantrag zu stellen.. Unterlässt er dies, sollte er sich sehr sehr sicher sein, dass der Engpass nur von sehr kurzer Dauer ist.
09.01.2020 um 13:32 Uhr
absolut. Insolvenzverschleppung ist kein Zuckerschlecken. Aber das sehen nicht alle AG so. Ein Freund von mir hat aktuell seit 5 Monaten kein Lohn bekommen. Die Familie hält ihn über was. Er ist leider ein unkritischer Optimist und glaubt da kommt wieder Geld. Weder Anwalt noch Gewerkschaft konnten ihn dazu bewegen Konsequenzen zu ziehen. Das deckt kein Insolvenzgeld mehr ab, noch besteht Hoffnung, dass den Versprechungen seines Chefs Taten folgen könnten. Ich warte täglich auf den dumpfen Schlag....
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Wahl, Stützunterschriften, Verspätete Einreichung - ist das ein heilbarer Mangel?
Älterverspätete vorlage der erlangten Stützunterschriften: ist dies ein heilbarer Mangel? dies ist erst nach Auszählung bekannt geworden, die Parteien gehen davon aus das es in der Hauptsache wichtig i
Verspätete Gehaltszahlung
ÄlterHallo, welchen "Hebel" hat der BR bei regelmäßig verspäteten (nicht immer bei allen Kollegen) Gehaltszahlungen ( mal der 2./3./4. Tag des Monats) im Betrieb mit AVR Tarif/alt und freie Verträege n
Informationspflicht WS-Ausschuß - Ist der GBR bzw. BR verpflichtet die Belegschaft zu informieren, z.B. wenn die nächste Gehaltszahlung nicht gesichert ist?
ÄlterGuten Morgen, der GBR hatte eine Wirtschaftsausschußsitzung. Muss der Betriebsrat umfassend detailliert informiert werden? Muss dabei ein Protokoll erstellt werden? Falls ja, kann das Protokoll vom
Änderung des Arbeitsvertrages für Freistellung
ÄlterBei uns im Betrieb wird es neben 2 vollen Freistellungen noch 2 halbe Freistellungen geben, die an 2 Teilzeitkräfte gehen. Beide Teilzeitkräfte haben aktuell noch Verträge über 16,25 h/Woche, arbeiten