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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Informationspflicht WS-Ausschuß - Ist der GBR bzw. BR verpflichtet die Belegschaft zu informieren, z.B. wenn die nächste Gehaltszahlung nicht gesichert ist?

S
skater
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, der GBR hatte eine Wirtschaftsausschußsitzung. Muss der Betriebsrat umfassend detailliert informiert werden? Muss dabei ein Protokoll erstellt werden? Falls ja, kann das Protokoll vom BR eingesehen werden? Ist der GBR bzw. BR verpflichtet die Belegschaft zu informieren, z.B. wenn die nächste Gehaltszahlung nicht gesichert ist?

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Community-Antworten (1)

K
klinik

24.10.2008 um 16:24 Uhr

@skater,

der WA informiert den GBR oder BR, bei Vorhandensein eines GBR dann diesen. Natürlich muss der GBR umfassend und vor allem zeitnah informiert werden. Wir fertigen in der WA Sitzung ein Protokoll was dann verabschiedet wird und dann umgehend an den GBR geht. Der GBR sollte bei möglichen Gehaltszahlungspausen die Belegschaft informieren.

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