Erstellt am 24.04.2022 um 14:14 Uhr von celestro
Das kann Dir anhand der Informationen niemand sagen.
Ist die Fahrzeit als Arbeitszeit zu betrachten? Dann vermutlich nein … ansonsten vermutlich ja.
Erstellt am 24.04.2022 um 14:33 Uhr von Moreno
Der Weg zur Arbeit ist keine Arbeitszeit sondern Privatvergnügen hat also nichts mit dem Arbeitszeitgesetz zu tun!
Erstellt am 25.04.2022 um 09:44 Uhr von UdoWoe
Stimme Moreno voll und ganz zu. Fahrtzeit ist Angelegenheit des AN.
Selbst die Arbeitsagentur verlangt mittlerweile, dass man 1-2 Stunden Anfahrtzeit für eine neue Arbeitsstelle in Kauf nehmen muss.
Erstellt am 25.04.2022 um 10:05 Uhr von Relfe
ich lese im Eingangsthread nix von: ".. Weg zur Arbeit .."
nur dass der Kollege an einem Standort arbeitet, das kann jetzt also beides sein
1. "Weg zur Arbeit" also von zu Hause zum Arbeitsort gem AV
2. eine als Arbeitszeit zu bewertende Fahrt (ob bezahlt oder unbezahlt)
hier müsste @Olli Lang noch ausführen was für eine Fahrt er meint:
im Auftrag des AG zu seinem Einsatzort oder von zu Hause zur Arbeit
Erstellt am 25.04.2022 um 10:05 Uhr von celestro
Die Frage ist doch wohl ... ob wir hier von einer Fahrtzeit "von zu Hause zur Arbeit reden" oder nicht. Von daher finde ich die Aussagen schon etwas "mutig".
Erstellt am 25.04.2022 um 10:12 Uhr von Dummerhund
Diese pauschale Aussage von UdoWoe und Moreno widerspreche ich jetzt mal.
https://www.arbeitsvertrag.org/fahrzeit/
Bin selbst mal in dem Genuss gewesen
Fahrzeit von zu Hause bis zum Firmensitz musste ich selbst tragen Fahrt mit mit Mietwagen und mehreren Personen von Chemnitz nach Berlin, Flug von Berlin nach Oslo (auch mal mit Zwischenstopp in Kopenhagen und Fahrt von Oslo bis zur Unterkunft wurden als Arbeitszeit bezahlt.
Erstellt am 25.04.2022 um 10:15 Uhr von Enigmathika
Im grünen Bereich von was?
Erstellt am 25.04.2022 um 11:53 Uhr von moreno
Dummer Hund...arbeitet 8 Stunden an einem Standpunkt....also nix Kopenhagen Chemnitz Paris ;-)
Erstellt am 25.04.2022 um 12:02 Uhr von celestro
aber es bleibt die Frage "woher kommen die 2 Std. Fahrtzeit"? Wenn er von zu Hause zur Firma 15 Minuten fährt, dort ein Poolfahrzeug bekommt und dann 2 Std. zum Kunden fährt, ist es ggf. als Arbeitszeit zu sehen. Oder nicht?
Erstellt am 25.04.2022 um 13:36 Uhr von xyz68
Hier brauchen wir Input von Olli
Entstehen die 2 Stunden Anfahrtszeit zwischen zu Hause und 1. Einsatzort dann ist es üblicherweise Privatvergnügen. Sind diese 2 Stunden zwischen den 1. Einsatzort und einen weiteren (2.) Einsatzort, dann ist diese Zeit zu vergüten. (Achtung, hier kann es ggf. auch abweichende Reglungen geben). Als Arbeitszeit gilt sie, wenn man entweder selbst fährt oder aber während der Fahrt Arbeit verrichtet (Mails checken, an einer Präsentation arbeiten, sich auf einen Termin vorbereiten). Sitzt man nur dabei und schaut in die Gegend, ist es keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.