Kündigung nach §622 Abs. 1 nicht erwünscht......
Hallo @all,
im BGB § 622 Punkt 1 ist doch ganz klar geregelt, dass der AN das Recht hat binnen 4 Wochen zum Ende oder zum 15. eines Monats zu kündigen. Im Absatz 2 sind die Regelungen durch den AG geregelt.
Nun stelle ich mir aus aktuellem Anlass die Frage, warum in den AV immer wieder der AN verunsichert wird, mit den Fristen aus Absatz 2 zu kündigen. Welcher AG nimmt den einen neunen AN auf der erst in 6 Monaten kommt??????
Zur Situation: Ein AN hat nach §622 Abs. 1 gekündigt. Der AG besteht auf die von Ihm selbst entworfene Regelung der Kündigung mit 6 Wochen zum Q-Ende.
Kann ein AG eigene § erstellen oder besteht doch die Möglichkeit der Kündigung nach §622 Abs 1?
Community-Antworten (3)
29.12.2008 um 11:35 Uhr
@vip3k Nach Paragraph 622 Abs. 4 und 5 BGB dürfen grundsätzlich keine kürzeren Kündigungsfristen vorsehen werden, als gesetzlich vorgeschrieben. Längere Kündigungsfristen dürfen dagegen durchaus vereinbart sein. Dabei darf aber nach Paragraph 622 Abs. 6 BGB die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht länger sein, als für den Arbeitgeber.
http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/kuendigungsfristen.html
29.12.2008 um 12:50 Uhr
@vip3k, welche Kündigungsfristen sind denn im AV bzw. TV vereinbart?
29.12.2008 um 13:03 Uhr
"welche Kündigungsfristen sind denn im AV bzw. TV vereinbart?"
"Der AG besteht auf die von Ihm selbst entworfene Regelung der Kündigung mit 6 Wochen zum Q-Ende."
"Welcher AG nimmt den einen neunen AN auf der erst in 6 Monaten kommt?????? "
Ich frage mich, wie Du auf 6 Monate kommst?
Verwandte Themen
Kündigungsfrist §622 BGB und §622 BGB Absatz 2
ÄlterEin Kollege hat in seinem Vertrag stehen :"Es gelten beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß §622 BGB. Die längeren Kündigungsfristen gemäß §622 Absatz 2 BGB gelten auch bei Kündigung dur
Betriebsratswahl / Listenwahl wichtige Info sollte aber durch einen Fachberater bestätigt werden
ÄlterSehr geehrte Kollegeninnen, hier eine wichtige Info, sollte aber durch einen Fachberater(Jurist) bestätigt werden. Bei uns im Betrieb gab es eine Listenwahl(Mehrheitswahl).Als es um die Freis
Kündigungsfrist langjähriger Mitarbeiter
ÄlterHallo zusammen, wir haben Arbeitnehmer, die mehr als 20 Jahre im Unternehmen sind (nicht tarifgebunden) und die in ihren Arbeitsverträgen zur Kündigungsfrist folgenden Passus haben = "..der Vertrag
Zugehörigkeit zum Konzernbetriebsrat
ÄlterGuten Tag zusammen. Folgende Situation Gesellschafter: der A und die B halten je 50% am Kapital der Firma C (§ 3 Abs. 2) die Beschlussfassung in der Gesellschaftsversammlung erfolgt mi
Fahrt zum GBR = Arbeitszeit?
ÄlterHallo zusammen, mit der Gefahr, dass diese Frage schon x Mal gestellt worden ist, stelle ich diese erneut. Stimmt das, dass man als BR Mitglied sich die Zeit von zu Hause zur GBR Sitzung als Überstu