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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung nach §622 Abs. 1 nicht erwünscht......

V
vip3k
Jan 2018 bearbeitet

Hallo @all,

im BGB § 622 Punkt 1 ist doch ganz klar geregelt, dass der AN das Recht hat binnen 4 Wochen zum Ende oder zum 15. eines Monats zu kündigen. Im Absatz 2 sind die Regelungen durch den AG geregelt.

Nun stelle ich mir aus aktuellem Anlass die Frage, warum in den AV immer wieder der AN verunsichert wird, mit den Fristen aus Absatz 2 zu kündigen. Welcher AG nimmt den einen neunen AN auf der erst in 6 Monaten kommt??????

Zur Situation: Ein AN hat nach §622 Abs. 1 gekündigt. Der AG besteht auf die von Ihm selbst entworfene Regelung der Kündigung mit 6 Wochen zum Q-Ende.

Kann ein AG eigene § erstellen oder besteht doch die Möglichkeit der Kündigung nach §622 Abs 1?

6.52003

Community-Antworten (3)

C
carrie

29.12.2008 um 11:35 Uhr

@vip3k Nach Paragraph 622 Abs. 4 und 5 BGB dürfen grundsätzlich keine kürzeren Kündigungsfristen vorsehen werden, als gesetzlich vorgeschrieben. Längere Kündigungsfristen dürfen dagegen durchaus vereinbart sein. Dabei darf aber nach Paragraph 622 Abs. 6 BGB die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht länger sein, als für den Arbeitgeber.

http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/kuendigungsfristen.html

R
ridgeback

29.12.2008 um 12:50 Uhr

@vip3k, welche Kündigungsfristen sind denn im AV bzw. TV vereinbart?

P
Peanuts

29.12.2008 um 13:03 Uhr

"welche Kündigungsfristen sind denn im AV bzw. TV vereinbart?"

"Der AG besteht auf die von Ihm selbst entworfene Regelung der Kündigung mit 6 Wochen zum Q-Ende."

"Welcher AG nimmt den einen neunen AN auf der erst in 6 Monaten kommt?????? "

Ich frage mich, wie Du auf 6 Monate kommst?

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