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Freiwillige Dauernachtschicht mit Attest

N
Nurso68
Feb 2025 bearbeitet

Moin .., ich habe ein Problem. Hab nun 6 Jahre in der Dauernachtschicht gearbeitet..,( Hafenumschlagsunternehmen) um dort in der Schicht zu bleiben muss man sich alle 6 Monate auf die Betriebliche Ausschreibung hin neu bewerben. Is blöde is aber so. Ich habe ein Attest welches bescheinigt das ich eine Lichtschwäche bedingt durch eine verschleppte Borreliose habe immer mit beigefügt. Zudem eine Stellungnahme von einem Truppenarzt meiner Frau ( Soldatin) die aussagt das ich Tagsüber zu Hause sein sollte wegen einer PTPS meiner Frau Das hat bis letzte Woche immer gut geklappt. Nun hat ein anderer neuer Kollege aus meinem Team meine Schicht bekommen da er angeblich seine Mutter pflegt. Der wollte das schon immer, war immer neidisch auf meine Funktion. .., nun hat er sich da was einfallen lassen. Bin total verzweifelt … kann nachts nicht schlafen, muss nun wieder früh und Spätschicht machen. Hilft der Betriebsarzt..,,Betriebsrat .., ? Bin übrigens schon 27 Jahre im Betrieb .., weis nicht warum der Betrieb das mit mir macht. Über Tipps wäre ich sehr dankbar…

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Community-Antworten (7)

W
WiederDa

24.02.2025 um 07:59 Uhr

Da wird dir hier im Forum nur schwer jemand helfen können. Dazu muss man die gesamte Situation kennen. Du solltest auf alle Fälle unbedingt den Betriebsrat kontaktieren und mit denen die Sache besprechen.

G
ganther

24.02.2025 um 08:59 Uhr

Mitglied der Gewerkschaft? Rechtschutzversichert?

Ggf könnte die ständige Befristung der Schicht nicht wirksam sein. Das könnte man von einem RA oder dem DGB-Rechtschutz prüfen lassen

N
Nurso68

24.02.2025 um 09:13 Uhr

Ja , beides …., denke werde mir mal einen Termin beim BR holen und schauen was die sagen ….

C
celestro

24.02.2025 um 10:38 Uhr

"Ggf könnte die ständige Befristung der Schicht nicht wirksam sein."

Umgekehrt lässt sich aber auch kein Anspruch auf Fortsetzung der Dauernachtschicht aus den 6 Jahren ableiten. Dazu gibt es schon Urteile.

Das Attest bzw. die Aussage vom Arzt könnten hier helfen.

G
ganther

24.02.2025 um 13:05 Uhr

@celestro das stimmt. Aber interessant ist doch was dazu genau im Arbeitsvertrag und entsprechenden Ergänzungen steht. Wenn da nämlich Fehler gemacht wurden, könnte es trotzdem wieder interessant werden

J
jutti1965

24.02.2025 um 13:53 Uhr

Mir käme da noch § 99 Abs. 1, § 95 Abs. 3 BetrVG in den Sinn, eventuell handelt es sich um eine Versetzung !?

C
celestro

25.02.2025 um 10:57 Uhr

"Aber interessant ist doch was dazu genau im Arbeitsvertrag und entsprechenden Ergänzungen steht. Wenn da nämlich Fehler gemacht wurden, könnte es trotzdem wieder interessant werden"

Das sehe ich nicht. Die Überschrift sagt "freiwillige Dauernachtschicht" und im Text steht "diese Schichten werden ausgeschrieben und dann besetzt". Wie sollte der Text von AV oder Ergänzungen da helfen, wenn weder eine betriebliche Übung entstehen kann, noch ein Schutz vor der Änderung der Schicht (selbst im Fall der Unwirksamkeit der Befristung) besteht?

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