Verfall des Resturlaubs auch bei Wiedereingliederungsphase?
Êine Kollegin ist derzeit bis einschließlich 31. Mai in der Wiedereingliederungsphase nach langer Krankheit. Derzeit weiß die Kollegin nicht, ob sie im Juni wieder arbeitsfähig geschrieben wird. Sie hat noch 9 Tage Resturlaub aus 2011. Dieser müßte laut BurlG bis spätestens 31. Mai des Folgejahres angetreten werden, ansonsten verfällt er. Gilt dies auch bei einer Wiedereingliedrung? Danke für eure Infos.
Community-Antworten (15)
04.05.2012 um 11:58 Uhr
04.05.2012 um 13:47 Uhr
Das Thema ist nun doch seit vielen Monaten in allen Medien vielfach behandelt. Wie kann es heute noch BR geben welche dieses Thema nicht kennen???
Informiert ihr euch gar nicht??
04.05.2012 um 14:02 Uhr
@BRMetall Dein Hinweis hilft mir seeeehr........ Natürlich kenn ich das EuGH-Urteil "Urlaub verfällt wegen Krankheit nicht". Ich wollte hier wissen, gilt die Wiedereingliedrung als "Krankheit", etc. Ich habe vor einer Stunde bei einer Krankenkasse angerufen.....auch hier bekam ich nach dem vierten MA erst die Auskunft: Wiederingliederung heißt "noch nicht arbeitsfähig und Wiederheranführung an die ursprüngliche Arbeitsleistung". Also muss es wie Krankheit in Bezug auf meine Frage behandelt werden.
04.05.2012 um 14:07 Uhr
Ähm, das konnte allerdings auch ich nicht aus deiner Frage erkennen. Ich war der Meinung mit dem von NoPain geposteten Urteil hast du alle benötigten Informationen. Der MA der Krankenkasse liegt da richtig, der Urlaub wird weiter geschoben bis zur Beendigung des Hamburger Modells, da sie während der AU ja keinen Urlaub nehmen kann.
04.05.2012 um 14:48 Uhr
Fliege
Einem BRM sollte es doch heute auch längst bewiusst sein, nicht nur weil man es auch den zutreffenden/ dem für die Wiedereingliederung zuständigen Gesetz herauslesen kann, dass ein AN in der Wiedereingliederung weiter AU, also krankgeschrieben ist.
Schult ihr euch als BR nicht??
04.05.2012 um 14:58 Uhr
@BRMetall Gerne auch ein zweites Mal!!! Ich dachte dieses Forum ist dazu da, dass man, wenn man auch noch wenig Erfahrung hat, Fragen (vielleicht auch einfache?) stellen kann und man bekommt eine hilfreiche Frage. Anscheinend muss man wohl schon ein grundlegendes Wissen haben, um hier als Fragesteller akzeptiert zu werden.... Schulungen sind und werden gemacht, aber wie gesagt, wir wissen vieles noch nicht und deshalb habe ich bisher dieses Forum sehr gerne besucht. Ein schönes Wochenende wünscht allen Fliege
04.05.2012 um 15:08 Uhr
@Fliege Lass Dich nicht unterkriegen!
@BRMetall Das ist wirklich an Überheblichkeit nicht zu überbieten. Was sollen solche Dinge? Das ist ein Forum, das Hilfestellungen geben soll und nicht noch zusätzlich draufhauen soll.
Du hättest z.B. darauf hinweisen können, dass der AN nach einem ERFOLGREICHEN Hamburger Modell unverzüglich den Urlaub antreten sollte...
04.05.2012 um 15:09 Uhr
BR Metall, Kulum komisch, wie unterschiedlich das Verstehen von Fragen ist. Ich verstehe unter Wiedereingliedrung ohne nähere Angaben zunächst immer erst mal die nach dem "Hamburger Modell", weil das, so glaube ich, die häufigste Form der Wiedereingliederung ist. Und bevor man so losschießt hätte man ja auch noch mal nachfragen können. Ist ja durchaus möglich, dass es in dem Betrieb von Fliege noch nicht so häufig diese Wiedereingliederung gegeben hat. Fliege, die Übertragung bis zum 31.05. ist eine tarifvertragliche Regelung, nicht die, nach dem BUrlG, dort geht der Übertragugszeitraum nur bis zum 31.03. Bei der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell ist man immer noch arbeitsunfähig/krank und kann deshalb wegen Krankheit auch im Übertragungszeitraum den Urlaub nicht nehmen. Wenn die MA denn wieder gesund ist, ist folgendes zu beachten, siehe unter c) Behandlung des übertragenen Urlaubs.
04.05.2012 um 15:11 Uhr
Ich kann mich Fliege nur anschließen. Hier werden Fragen gestellt und auch beantwortet. Nicht jeder der hier etwas wissen möchte ist schon viele Jahre dabei um alles zu wissen und aus Erfahrung zu sprechen. Nichts ist schlimmer für neue Betriebsräte als als unwissend hingestellt zu werden. Wenn du als BRMetall nicht helfen willst, dann ist es doch auch O.K. wenn du dich solcher Kommentare enthalten würdest.Wie schon oft gesagt, gibt es keine dummen Fragen nur dumme Antworten.
04.05.2012 um 15:18 Uhr
@nicoline Bei uns waren Wiedereingliederung bisher eher die Ausnahme. In letzter Zeit aber immer häufiger. Unser Tarifvertrag nimmt Bezug auf das BUrlG = Verfall des Urlaubs nach dem 31.05. Habe ich dich hier richtig verstanden nicoline - der Urlaub der MA ist weg! So interpretier ich es zumindest in deinem angegebenen Link.
@Ottokar Genau so sehe ich dies auch. Es gibt Themen wie hier (da gehe ich zuerst ins Internet um etwas Bescheid zu wissen) und dann in dieses Forum, um von den Profi-BR`s Rat und Lösungen für den speziellen Fall zu suchen.
04.05.2012 um 15:37 Uhr
@Fliege, Unser Tarifvertrag nimmt Bezug auf das BUrlG = Verfall des Urlaubs nach dem 31.05 Äähhhmmm, kann es sein, dass bei Euch der TVöD gilt? Der sagt in § 24 Abs. 2 Im übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz MIT FOLGENDEN MAßGABEN und erläutert dann unter Buchstabe a) Satz 2 DIE TARIFVERTRAGLICH LÄNGERE ÜBERTRAGUNGSDAUER ;-))
Habe ich dich hier richtig verstanden nicoline - der Urlaub der MA ist weg! So interpretier ich es zumindest in deinem angegebenen Link. Nö, wie kommst Du darauf?
04.05.2012 um 15:43 Uhr
@Kölner
...Du hättest z.B. darauf hinweisen können, dass der AN nach einem ERFOLGREICHEN Hamburger Modell unverzüglich den Urlaub antreten sollte...
Das stimmt so auch nicht ganz.
Der Urlaub muss im dann lfd. urlaubsjahr genommen werden/ angetreten werden. Nur wenn nach Ende dieses dann noch geschützter Urlaubsanspruch besteht und dieser hätte genommen werden können, droht der Verfall.
04.05.2012 um 15:52 Uhr
@nicoline Ja bei uns gilt der TVöD-B. Im § 26 Abs. 2a steht ..." Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit....nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten". Die Kollegin ist bis einschließlich 31.05. in der Wiedereingliederung, also verfällt doch dann ihr Urlaub. Ihr schreibt immer vom "Hamburger Modell". Wie oben schon erwähnt, ist dies für mich der erste Konfliktfall mit diesem Thema. Habe mich bisher sicher zuwenig darum gekümmert/interessiert. Okay vielleicht kapier ich eure Hinweise deswegen nicht. Unser AG sagt, der Urlaub verfällt! Hat er nun Recht oder wo steht genau etwas anders?
04.05.2012 um 16:38 Uhr
Hallo Fliege,
nein, der gesetzl. Urlaubsanspruch lt. Bundesurlaubsgesetz und der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte gem. SGB IX, verfällt wegen Arbeitsunfähigkeit nicht. Bei tariflich Mehrurlaub ist es unterschiedlich, er kann verfallen muss aber nicht. Da kommt es auf verschiedene Fakten an. Zum einen gibt es im TV/ARbV eine Klausel und/oder ist im ArbV/TV der Gesamturlaub nur in einem Wert (einer Zahl) genannt.
Doch auch von mir der Hinweis, BR sollten sich stets auf dem Laufenden halten was die aktuellen Arbeitsrechte und Rechtsprechungen betrifft. Das kann man einfach durch fleisig lesen oder Seminare. Ohne stete aktuelle Infos kann man das wichtige Mandat nicht optimal ausüben. Die Zeit hat man ja buw. kann sie sich gem. § 37 nehmen.
Man kann auch einfach sich gute Newsletter z.B. auch von WAF oder Anwälten welche reichlich angeboten werden abbonieren und diese dann lesen.
Man sollte sich auch die grundsätzlichen Infos nicht erst angedeien wenn es einen aktuellen Fall/Grund gibt denn dann gerät man in Zeitnot. Auch kann man dann ggf. nicht optimal gegenüber dem AG auftreten.
Also, stets informiert sein zu Themen welche immer wieder kommen, wie Arbeitszeit, Urlaub und AU/Krankheit sowie Mehrarbeit und Versetzung aber auch das Thema Direktionsrecht des AG gem. GewO
Die stufenweise Wiedereingliederung erfolgt i.d.R. nach dem Hamburger Model. Es gibt zu diesem Thema auch eine noch nicht zu alten positive Entscheidung: Betriebliches Eingliederungsmanagement - Hamburger Modell jetzt immer durchzuführen!
LAG Hamm, Urteil v. 04.07.2011 - 8 Sa 726/11
Stufenweise Wiedereingliederung http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Stufenweise-Wiedereingliederung-465.html
04.05.2012 um 19:43 Uhr
@betriebsrätin Danke für deine Antwort. Nun zu mir: Seit 2010 im BR - Abwahl der beiden Vorsitzenden Ende März - bin nun Stellvertreter - Freistellungsantrag läuft-Grundseminare bisher BetrVG-an vielem interessiert, aber wie gesagt......alles braucht seine Zeit! Erst wenn man in der vorderen Verantwortung steht, sieht man was man ( bzw. ihr hier im Forum) vielschichtiges zu tun und zu wissen habt. Gebt mir etwas Zeit, ich bin wirklich lernwillig und (hoffentlich) auch lernfähig.
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