Sie hat noch 9 Tage Resturlaub aus 2011.
Dieser müßte laut BurlG bis spätestens 31. Mai des Folgejahres angetreten werden, ansonsten verfällt er.
Gilt dies auch bei einer Wiedereingliedrung?
Danke für eure Infos.
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch