Êine Kollegin ist derzeit bis einschließlich 31. Mai in der Wiedereingliederungsphase nach langer Krankheit. Derzeit weiß die Kollegin nicht, ob sie im Juni wieder arbeitsfähig geschrieben wird.
Sie hat noch 9 Tage Resturlaub aus 2011.
Dieser müßte laut BurlG bis spätestens 31. Mai des Folgejahres angetreten werden, ansonsten verfällt er.
Gilt dies auch bei einer Wiedereingliedrung?
Danke für eure Infos.