Erstellt am 14.03.2018 um 14:02 Uhr von celestro
Schau mal hier:
http://www.angela-huber.de/bemerkenswert/bem-in-der-praxis-krankheit-und-urlaub
Erstellt am 14.03.2018 um 16:01 Uhr von Nikki82
@Celestro
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Habe da herausgelesen, dass man die Woche dann vielleicht als Stabilisierung des Gesundheitszustandes angeben könnte mit Absprache meines behandelnden Arztes, denke dann sollte es kein Problem geben?
LG Nicole
Erstellt am 14.03.2018 um 18:18 Uhr von celestro
Ich persönlich halte von solchen Notlügen rein gar nichts. Den entsprechenden Stellen mitteilen, daß hier ein Betriebsurlaub stattfindet und dann werden dann Ihr Programm abspulen (sofern überhaupt etwas passiert).
Erstellt am 14.03.2018 um 18:56 Uhr von Nikki82
So stand es in dem Link, dass ich es so mit meinem Arzt machen werde denk ich nicht, ich wollte nur wissen wie man in so einem Fall verfährt, da ja Urlaub beim "Hamburger Modell" nicht "erlaubt" ist!
LG Nicole
Erstellt am 14.03.2018 um 19:26 Uhr von celestro
Hast Du einen anderen Link verwendet ?
"Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch einig, dass Urlaub genommen werden kann, ist der zahlende Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung) zu informieren. Gemeinsam muss geklärt werden, ob durch die Unterbrechung das Ergebnis der stufenweisen Wiedereingliederung gefährdet ist oder nicht. Ist absehbar, dass die stufenweise Wiedereingliederung erfolgreich beendet werden kann, lässt sich die stufenweise Wiedereingliederung in Ausnahmefällen durch einen Urlaub unterbrechen."
und weiter hinten:
"Bei einer betriebsbedingten Unterbrechung der stufenweisen Wiedereingliederung von mehr als sieben Tagen – etwa aufgrund von Werksferien oder Kurzarbeit – erhalten die Betroffenen dennoch Übergangsgeld, sofern sie bis zum Beginn der Unterbrechung ihre volle Leistungsfähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder erreichen."
Mehr als 7 Tage sind es aber ja nicht.
Erstellt am 14.03.2018 um 19:57 Uhr von Nikki82
Nein habe ich nicht, es steht genauso wie Sie erläutert haben nur kommt noch das hier nach Ihrem ersten Absatz: "Voraussetzung ist jedoch, dass das Ende der Unterbrechung von vornherein absehbar ist und der Arzt den Urlaub befürwortet z.B. zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes."
Ich danke Ihnen für die Hilfe ich weiß nun wie ich vorzugehen habe!
LG Nicole