Anwaltstermin außer Haus
Guten Morgen, wir wollen nach Beschluss des Gremiums zu zweit ausser Haus zum Anwalt (Einleitung von Unterlassungsklagen) Dies haben wir dem Arbeitgeber ohne Angabe des Grundes mitgeteilt.(am..sind die BR Mitglieder......ausser Haus). Nun bittet der AG um Mitteilung des Grundes für diesen Termin. Müssen wir ihm mitteilen 1. das wir zum Anwalt gehen? 2. warum wir dort sind?
Wir bitten um schnelle Antwort, da wir um 9.00 Uhr gehen werden. Mit freundlichen Grüßen BR
Community-Antworten (5)
04.05.2012 um 09:57 Uhr
Es muss doch einen Beschluss geben, dass ihr einen Anwalt mit der Vertretung der Rechte beauftragt. Liegt denn dieser Beschluss dem AG nicht vor?
Im Notfall fragt bei Eurem Anwalt telefonisch nach, bevor ihr das Haus verlasst.
04.05.2012 um 09:58 Uhr
Hallo, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben müsst Ihr schon dem AG mitteilen dass ein RA hinzugezogen werden soll. Letztendlich muss der AG ihn ja bezahlen. Auch den Grund würde ich angeben. Wenn der AG davon weis reagiert er vielleicht noch auf euer problem und man setzt sich zusammen und redet noch mal über die Sache. Aber wie gesagt, wichtiger Punkt, AG informieren wegen der Kostenübernahme.
04.05.2012 um 10:43 Uhr
Na hoffentlich gebt ihr den Beschluss dem AG vorher noch bekannt, sonst kommt in der nächsten Woche der Threat, der AG verweigert die Kostenübernahme, wie sollen wir uns verhalten
04.05.2012 um 11:02 Uhr
Der Anwalt soll doch zur Wahrung der Rechte des BR tätig werden. Da muss der AG nicht vorher zustimmen. Er hat zu zahlen.
Lediglich dann, wenn der RA aufgesucht werden soll um ein Rechtsgutachten abzugeben oder allgemein zu beraten, wäre er ein Sachverständiger, der zuvor mit dem AG gesprochen werden muss.
Ich würde dem AG dennoch mitteilen, dass ein Anwalt beauftragt wurde.
04.05.2012 um 11:57 Uhr
Ich rede nicht von Zustimmung sondern von der Bekanntgabe des Beschlusses. Allerdings muss das tatsächlich nicht unbedingt vorher passieren. Das BAG hat auch schon einmal bestätigt, dass eine Kostentragungspflicht selbst dann besteht, wenn die förmliche Beschlussfassung nachträglich erfolgt. Aber vor Gericht und auf hoher See.... Und deswegen - Beschluss dem AG bekannt geben und gut is
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