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Abmelden wenn BRM außer Haus geht?

S
soho
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wenn ein ein BR-Vors. oder Stellvertreter zu einem Termin außer Haus geht (z.B.: Krankenbesuch, Anwaltstermin oder Kontaktgespräch mit anderen BR in anderer Firma), muß man sich abmelden? Wenn ja, muß man begründen warum und wieso, oder reicht Abmeldung? Bei wem? Danke für Eure Antworten

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Community-Antworten (2)

S
Sternburg

07.11.2007 um 15:42 Uhr

Also Krankenbesuch oder 'Kontaktgespräch' würde ich nicht unbedingt als Betriebsratstätigkeit bezeichnen (kann es aber hier auch nicht ausschliessen!)....

Ansonsten genügt tatsächlich die mündliche Abmeldung beim Vorgesetzten - Einzelheiten bzw. Begründung gehen niemanden etwas an, außer evtl. der Ort und der vorraussichtliche Zeitpunkt der Rückkehr.

P
pirat

07.11.2007 um 18:54 Uhr

@"soho", .....Wenn ja, muß man begründen warum und wieso....

Wie die Abmeldung zu erfolgen hat, ist im Gesetz nicht geregelt. Es steht folglich dem BRM frei, ob es sich mündlich oder schriftlich abmeldet. Dem AG steht auch kein Weisungsrecht zu, d.h. er kann z.B. nicht verlangen, dass sich das BRM beim Arbeitgeber selbst abzumelden hat (BAG, Beschluss vom 13.5.1997 – 1 ABR 2/97). Insbesondere besteht auch keine Verpflichtung, die für Betriebsratstätigkeit aufgewendete Zeit schriftlich aufzuzeichnen (BAG, Beschluss vom 14.2.1990 – 7 ABR 13/88).Ist die BR Tätigleit beendet und kehrt das BRM an seinen Arbeitsplatz zurück, hat er sich beim Vorgesetzten zurückzumelden.

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