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Wählerliste / Mitarbeiter die im Unternehmer nicht mehr aktiv tätig sind.

H
Hilfesuchender
Apr 2022 bearbeitet

Aufgrund widersprüchlicher Aussagen hier die Frage ob Mitarbeiter die im Unternehmer nicht mehr aktiv tätig sind ggfls. von der Wählerliste zu streichen sind.

Konkret geht es hier um die Mitarbeiter im Unternehmen, die aus Ihrem Lebensarbeitszeitkonto Zeit entnehmen und im Anschluss in den Rentenbezug gehen. Gleiches beim Mitarbeitern die aufgrund von Krankheit bereits keine Lohnfortzahlung erhalten und ebenfalls vorm Rentenbezug stehen.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

22.04.2022 um 16:13 Uhr

Es kommt meistens darauf an, ob eine Rückkehr in den Betrieb noch theoretisch möglich ist. Bei den Kranken würde ich ziemlich sicher sagen: "die darf man nicht streichen".

S
Saft

22.04.2022 um 20:25 Uhr

Sogar ausgesteuerte Kollegen dürfen wählen. Normalerweise bekommt der Wahlvorstand die Liste der Mitarbeiter vom AG. Alle Langzeitkranken, Mutterschutz wählen ebenfalls.

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