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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer spricht für den "Unternehmer" in der Betriebsräteversammlung?

F
FrageVomBr
Nov 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir vom GBR planen gerade die anstehende jährliche Betriebsräteversammlung, u.a. muss der "Unternehmer" ja die wirtschaftliche Lage etc. erörtern, die Frage ist nun wen das Unternehmen dafür schicken darf?

Bei uns gibt es einen 3-köpfigen Vorstand, dazu noch mehrere Bereichvorstände (Personal, Marketing, Recht usw), und man will nun den Personalvorstand schicken....

Damit sind wir nicht einverstanden (auch wenn der "Unternehmer" einen Vertreter schicken darf), da vermutlich wirtschaftliche oder produktabsatztechnische Rückfragen nicht adäquat und umgehend beantwortet werden können.

Haben wir ein Anrecht auf einen der drei Vorstände (die zu allen wichtigen Vorgängen im Thema sind), und wenn ja, wir formulieren wir das in der Einladung? ("wir wollen nicht Personalvorstand X, sondern einen von den dreien A,B oder C")?

Danke euch schon mal für konstruktive Tipps,

Marcus

27808

Community-Antworten (8)

G
ganther

10.11.2021 um 21:54 Uhr

Einem Vorstand die Kompetenz abzusprechen über die geforderten Themen zu sprechen halte ich für nicht möglich. Bei uns spricht auch meistens der Personalvorstand und ganz selten mal der CEO. Der HR Vorstand hat mE mehr Ahnung wie sich die wirtschaftliche Entwicklung auf das Personal auswirkt. Aber das ist nur meine Erfahrung

K
Kjarrigan

11.11.2021 um 09:03 Uhr

siehe Fitting RN 20 zu § 53 BetrVG

Der Unternehmer muss den Bericht grds. selbst erstatten. Unternehmer ist dabei die natürliche Person oder bei juristischen Personen oder Personengesellschaften der nach der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag vertretungsbefugte Vertreter (vgl. GK-BetrVG/Kreutz/Franzen Rn. 49). Eine Delegation auf andere Personen ist – anders als nach § 43 Abs. 2 S. 3 für die BetrVerslg. sowie nach § 108 Abs. 2 S. 1 für den WiAusschuss – nicht vorgesehen (GK-BetrVG/Kreutz/Franzen Rn. 50; DKKW/Trittin Rn. 20).

F
FrageVomBr

11.11.2021 um 09:37 Uhr

Hallo Kjarrigan,

vielen Dank für die umfangreiche Antwort, ich hätte jetzt auch erstmal in den Fitting geguckt, aber der steht unerreichbar aus dem Homeoffice heraus im Büro ... :-)

oder bei juristischen Personen oder Personengesellschaften der nach der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag vertretungsbefugte Vertreter

Das ist ja jetzt die Frage, wer ist der "vertretungsbefugte Vertreter", ein Personal-Bereichsvorstand mit begrenztem kaufmännischen und Produkt-Wissen, oder eben ein "richtiges" Mitglied des Vorstandes? Hat für uns auch ein Stück weit mit der Wertschätzung des GBR durch den Vorstand zu tun, bislang wurde der immer abgeschirmt durch den Personal-Bereichsvorstand, bzw. wurden Anliegen von diesem durchgereicht und weider an uns zurück gemeldet...

Uns fehlt so ein bisschen der "Hebel" einen der Vorstände mal "auf die Bühne" zu bekommen... (tatsächlich soll die BRV virtuell stattfinden...)

Viele Grüße

Marcus

F
FrageVomBr

11.11.2021 um 09:42 Uhr

Hallo ganther,

tja, da kennst du unseren Personal-Bereichsvorstand nicht .... :-)

Aber mal ernsthaft: Wir bauen und verkaufen Software in einem sehr agilen Marktumfeld, da kommen bei uns Fragen auf nach der Produktstrategie, nach künftigen Marktherausforderungen und wie wir uns diesen stellen wollen, welche Auswirkungen das auf die Belegschaft hat etc.pp., das kann der Personal-Bereichsvorstand einfach nicht zufriedenstellend beantworten, er muss dazu auch vorher vom Vorstand entsprechend "gebrieft" werden was er uns dann sagen soll, nur eine "Sprechpuppe" können wir nicht gebrauchen an der Nachfragen abperlen!

Viele Grüße

Marcus

G
ganther

11.11.2021 um 10:44 Uhr

@Marcus du hast die richtige Stelle ja selber rausgefischt: "...nach der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag vertretungsbefugte Vertreter" Ein Vorstand ist doch vertretungsberechtigt. Wenn es sich um eine AG handelt bist du in §76, 77 AktG. Die sind erst mal eindeutig. Ggf. mal in die Satzung Eures Unternehmens schauen. Wenn der Bereichsvorstand aber Vorstand Deines Unternehmens ist, dann wirst Du auf (rechtlichen) Granit beißen. Aber: warum redet ihr nicht mit dem CEO? Erklärt Euer Problem, Eure Erwartungshaltung und dann sollte sich doch ein Weg finden lassen. Wenn nicht, ist auch das eine Aussage. Aber rechtlich wirst du es nicht lösen

K
Kjarrigan

11.11.2021 um 13:47 Uhr

da wir Eure Rechtsform nicht kenne, kannst du hier mal nachschauen https://www.heuking.de/de/news-events/newsletter-fachbeitraege/artikel/datenschutz-im-bewerbungsprozess.html

da sind die juristischen Vertreter mit § genannt

im übrigen ist dafür Kompetenz in allen Belangen doch gar nicht gefordert :)

Fragen kann man auch "mitnehmen" und hinterher beantworten "lassen"

F
FrageVomBr

11.11.2021 um 14:12 Uhr

Hallo Kjarrigan,

bist du sicher das du den richtigen Link einkopiert hast? Da geht es um Bewerberdaten...?!?!?

Wir haben übrigens die Rechtsform einer SE, also einer europäischen Gesellschaft, und das mit dem "Mitnehmen und hinterher beantworten" sehe ich anders, das kann und sollte nicht das Ziel einer BRV (oder z.B. einer WA-Sitzung mit dem Arbeitgeber) sein, das alles irgendwann nachgereicht wird.

"Butter bei die Fische, kompetente Auskunft hier und jetzt", das darf man ja wohl erwarten vom Unternehmer, wer die Auskunft nicht liefern kann (oder will) ist auch nicht als Gesprächspartner geeignet :-) Ich darf doch hoffentlich davon ausgehen das die Geschäftsleitung oder der Vorstand zumindest im Groben weiss was im Unternehmen passiert oder wohin die Richtung geht, welche Strategie man fahren will usw..... Das die z.B. im Detail nichts wissen vom neuen Fuhrpark-Verwaltungs-Tool in der Buchhaltung ist uns da ziemlich egal....

K
Kjarrigan

11.11.2021 um 15:14 Uhr

der link ist natürlich verkehrt :)

hier der richtige https://de.wikipedia.org/wiki/Organschaftliche_Vertretung

Für den Inhalt des Unternehmer Bericht empfehle ich Fitting RN 21 und folgende

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