Erstellt am 03.05.2012 um 14:29 Uhr von BRMetall
Er darf es, nur müsste er den BR beteiligen. Da kann also dr BR handeln. Sollten hier unerlaubte Telefonate geführt worden sein, kann dem AN auch Unheil drohen
Erstellt am 03.05.2012 um 15:34 Uhr von gironimo
Da Telefonanlagen technische Anlagen sind, die dazu geeignet sind das Verhalten der Mitarbeiter zu kontrollieren, besteht auch die Mitbestimmung des BR aus dem § 87 BetrVG.
Der AG mag ein berechtigtes Interesse an diesen Daten haben - dennoch ohne BR eben nicht.
Erstellt am 03.05.2012 um 17:55 Uhr von kassenwart
Die Missachtung der MB hat aber keine Auswirkung auf Maßnahmen des AG. Also macht diese nicht rechtswidrig.