Überprüfung eines Mitarbeiters
Ein Abteilungsleiter hat bei der Personalstelle für einen bestimmten Mitarbeiter eine Liste von dessen geführten Telefonaten (inkl. der privaten Gespräche, die bei uns mit einer Vorwahl von den geschäftlichen zu unterscheiden sind) angefordert. Darf er das, ohne vorher den Betriebsrat zu informieren bzw. durch Angabe von Gründen dessen Einverständnis einzuholen?
Community-Antworten (3)
03.05.2012 um 16:29 Uhr
Er darf es, nur müsste er den BR beteiligen. Da kann also dr BR handeln. Sollten hier unerlaubte Telefonate geführt worden sein, kann dem AN auch Unheil drohen
03.05.2012 um 17:34 Uhr
Da Telefonanlagen technische Anlagen sind, die dazu geeignet sind das Verhalten der Mitarbeiter zu kontrollieren, besteht auch die Mitbestimmung des BR aus dem § 87 BetrVG.
Der AG mag ein berechtigtes Interesse an diesen Daten haben - dennoch ohne BR eben nicht.
03.05.2012 um 19:55 Uhr
Die Missachtung der MB hat aber keine Auswirkung auf Maßnahmen des AG. Also macht diese nicht rechtswidrig.
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