Ein Abteilungsleiter hat bei der Personalstelle für einen bestimmten Mitarbeiter eine Liste von dessen geführten Telefonaten (inkl. der privaten Gespräche, die bei uns mit einer Vorwahl von den geschäftlichen zu unterscheiden sind) angefordert. Darf er das, ohne vorher den Betriebsrat zu informieren bzw. durch Angabe von Gründen dessen Einverständnis einzuholen?