Erstellt am 03.05.2012 um 13:36 Uhr von kassenwart
Der BRV kann es zu Abstimmung stellen. Einzelschiksale gehen dann in der Menge unter. Der EINE kann ja dann dagegen stimmen
Erstellt am 03.05.2012 um 13:40 Uhr von wahlvst
BRV kann sie zur Abstimmung geben, hauptsache die Einladung mit TO war rechtzeitig bei allen BRM
Erstellt am 03.05.2012 um 17:40 Uhr von NoPain
Da würde mich glatt interessieren, wie die "kenntnisnahme" zu verstehen ist? Ist das eine Bring- oder Holschuld? Sind die TOPs per Mail an die Privatmail-Addy der nicht freigetsellten BRM zu versenden oder genügt es wenn die TOPs im BR Büro zur Einsicht ausgelegt werden? Kann man z.B. in einer GO schreiben das die Tops im BR Büro zur Einsicht ausliegen? Wenn ja, was ist mit den nicht freigestellten BRM, die während ihrer Arbeitszeit eigentlich keine Möglichkeit haben die TOPs einzusehen, müssen dann diese BRM in ihrer Freizeit ins BR Büro fahren um sich die TOPs ansehen zu können? Oder einfach mal ne Stunde vorher den Arbeitsplatz verlassen um dann ins BR Büro zu gehen und sich die TOPs ansehen zu können?
Erstellt am 03.05.2012 um 17:53 Uhr von Kölner
@NoPain
'Da würde mich glatt interessieren, wie die "kenntnisnahme" zu verstehen ist?'
??
'Ist das eine Bring- oder Holschuld?'
Die TO zu erstellen ist eine Bringschuld, die TO zu lesen, abzurufen und/oder im BR-Büro abzuholen ist eine Holschuld.
'Sind die TOPs per Mail an die Privatmail-Addy der nicht freigetsellten BRM zu versenden oder genügt es wenn die TOPs im BR Büro zur Einsicht ausgelegt werden?'
Privatmail-Addy für den Versand der TO ist m.E. abzulehnen.
'Kann man z.B. in einer GO schreiben das die Tops im BR Büro zur Einsicht ausliegen?'
Ja, das ist denkbar.
'Wenn ja, was ist mit den nicht freigestellten BRM, die während ihrer Arbeitszeit eigentlich keine Möglichkeit haben die TOPs einzusehen, müssen dann diese BRM in ihrer Freizeit ins BR Büro fahren um sich die TOPs ansehen zu können?'
Wenn man § 37 Abs. 2 BetrVG richtig verstehen will, dann ergibt sich Deine Frage eigentlich nicht.
'Oder einfach mal ne Stunde vorher den Arbeitsplatz verlassen um dann ins BR Büro zu gehen und sich die TOPs ansehen zu können?'
Eben...
Erstellt am 03.05.2012 um 18:10 Uhr von NoPain
@Kölner,
naja, die "Kenntnisnahme" war daraus entstanden, weil @wahlvst ja schrieb:
hauptsache die Einladung mit TO war rechtzeitig bei allen BRM
Als sozusagen, das BRM hat die TOPs rechtzeitig zur Kenntnis genommen, deshalb auch die anderen Fragen dazu, wie denn die "kenntnisnahme" formvollendet, nach allen Regeln des BetrVG zur Kenntniss zu bringen bzw. zu nehmen sind, damit der AG das ordentliche Zustandekommen einer Beschlussfassung nicht mit "Nichtwissen" bestreiten kann ;)
Aber ich wollte Euch hier jetzt nicht durcheinander bringen, nur vielleicht ansatzweise zeigen wann und wie denn ein BR die TOPs zu bekommen oder zu erhalten hat. Arghh, ich muss aber auch immer dazwischen quatschen ;)
Erstellt am 03.05.2012 um 20:49 Uhr von Kulum
@NoPain
Also mit Nichtwissen kann der AG immer bestreiten. Das bedeutet nichts anderes, als dass er denkt es ist etwas falsch gelaufen, er ist sich nur nicht sicher was. Aber das ist für die Fragestellung erstmal wurscht.
Kölner hat doch einen Ansatz geliefert. Warum sollten nicht freigestellte BRMs denn nicht während der Arbeitszeit im Büro nachschauen können?