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Welches Recht gilt in der Firma?

C
Cheeseburger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind eine deutsche Firma mit einer us-amerikanischen Mutter.

Von der GL hat der BR die amerikanische Version des US-amerikanischen Antikorruptionsgesetzes (=Bestechung) erhalten und soll diese durchwinken.

Im Strafgesetzbuch gibt es die Paragraphen 299 und 334, die die Bestechung in Deutschland regeln.

Nun zu den Fragen:

  • Kann dieses us-amerikanische Gesetz bei uns (auch) gelten?

  • Welches Recht gilt, wenn der BR das us-amerikanische Gesetz durchwinken sollte?

  • Was ist, wenn der BR das us-amerikanische Gesetz ablehnt?

Danke Cheeseburger

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

02.05.2012 um 19:09 Uhr

ich würde mal sagen: Der Eingang zum Betrieb ist keine Staatsgrenze - also gilt vom Grundsatz her erst einmal deutsches Recht (was bei amerikanischen Managern weitgehend unbekannt ist; das muss man denen erst erklären).

Es mag gesetzliche Bestimmungen geben, die aus den USA auch bei uns Anwendung finden. In dieser Frage solltest Du zu konkreten Fällen einen Fachanwalt befragen.

Z
zdophers

03.05.2012 um 13:08 Uhr

@cheeseburger Das Problem an der Sache ist, dass Eure Mutter ihre Börsennotierung in den USA verlieren kann, wenn Ihr die Maßnahmen des FCPA (http://de.wikipedia.org/wiki/Foreign_Corrupt_Practices_Act) nicht auch in Eurem Betrieb anwendet. Dies passiert z.B. auch bei allen Maßnahmen, die zum SOX (http://de.wikipedia.org/wiki/Sarbanes-Oxley_Act) gehören.

Grundsätzlich sollte es keine großen Konflikte mit den örtlichen Gesetzen geben, aber wenn doch, müssen die örtlichen, in diesem Falle deutschen, Gesetze befolgt werden.

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