wir sind eine deutsche Firma mit einer us-amerikanischen Mutter.
Von der GL hat der BR die amerikanische Version des US-amerikanischen Antikorruptionsgesetzes (=Bestechung) erhalten und soll diese durchwinken.
Im Strafgesetzbuch gibt es die Paragraphen 299 und 334, die die Bestechung in Deutschland regeln.
Nun zu den Fragen:
- Kann dieses us-amerikanische Gesetz bei uns (auch) gelten?
- Welches Recht gilt, wenn der BR das us-amerikanische Gesetz durchwinken sollte?
- Was ist, wenn der BR das us-amerikanische Gesetz ablehnt?
Danke
Cheeseburger
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