Hallo,

wir sind eine deutsche Firma mit einer us-amerikanischen Mutter.

Von der GL hat der BR die amerikanische Version des US-amerikanischen Antikorruptionsgesetzes (=Bestechung) erhalten und soll diese durchwinken.

Im Strafgesetzbuch gibt es die Paragraphen 299 und 334, die die Bestechung in Deutschland regeln.

Nun zu den Fragen:
- Kann dieses us-amerikanische Gesetz bei uns (auch) gelten?

- Welches Recht gilt, wenn der BR das us-amerikanische Gesetz durchwinken sollte?

- Was ist, wenn der BR das us-amerikanische Gesetz ablehnt?

Danke
Cheeseburger