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Schlechte Behandlung der Mitarbeiter

Z
zulugula
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Ich arbeite 330 Stunden im Monat, das sind 12 Stunden pro Tag mit einer Stunde Pause (Montag bis Sonntag) das ist ohne Überstunden (normaler Arbeitstag).

Feiertage wie Samstatage und Sonntage sind bei mir wie jeder andere Arbeitstag für den ich kein Urlaub gutgeschrieben bekomme. Die Mitarbeiter bekommen vom Arbeitgeber keine Mahlzeiten und Getränke, was ziemlich anstrengend ist, da wir draußen arbeiten und es im v.a. im Sommer heiß ist. Als wir den Arbeitgeber gefragt haben, warum wir keine Getränke bekommen, meinte er, dass er vom Gesetz nicht dazu verpflichtet ist.

Deshalb würde ich sie gerne fragen, was ich von meinem Arbeitgeber bei so einem Arbeitsverhältnis verlangen kann und wie ich dabei vorgehen sollte.

Liebe Grüße

2.26507

Community-Antworten (7)

K
kassenwart

02.05.2012 um 01:38 Uhr

Das Arbeitszeitgesetz einmal lesen, dann bei Verstößen (wenn das hier so stimmt, liegt solcher vor) sich an die zustänige Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsicht) wenden. Diese sollten dann handeln. Man kann weiter zum Anwalt oder Gewerkschaft!

Essen und Trinken zu stellen ist nicht die Aufgabe des AG

D
Dieloewin

02.05.2012 um 10:24 Uhr

Hallo zusammen..... die Antwort von @ Kassenwart ist so nicht ganz richtig. Lt Arbeitsstättenverordnung ist der AG ab einer bestimmten Temperarur im Sommer verpflichtet seinen MA kostenlos Getränke ( Wasser) zur Verfügung zu stellen.

Dielöwin

K
Kulum

02.05.2012 um 10:46 Uhr

@Dieloewin

Ich nehme mal an, du meinst Die ASR A3.5??? Ist jedenfalls die mir diesbezüglich bekannte RL und nach der muss der AG nicht. Es wird lediglich unter Pkt. 4.4 als eine mögliche Maßnahme vorgeschlagen.

So gesehen ist die Aussage von Kassenwart, wenn auch mal wieder überspitzt (von Essen war vorher nie die Rede und Trinken ist so weit her geholt auch wieder nicht, um es als abwegig abzutun), richtig.

D
Dielöwin

02.05.2012 um 11:39 Uhr

Hallo.... da der AG eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen MA hat, und der BR m.E. hier auch in der Mitbestimmung ist ,ist diese Verordnung ,meine ich, eine soll Bestimmung.

Grüße aus dem jetzt schon warmen Franken

G
gironimo

02.05.2012 um 11:51 Uhr

Ein Arbeitgeber, der so arbeiten läßt, wird auch kündigen, wenn er kritisiert wird (was vielleicht ein guter Anlaß wäre, dass Du Dir eine andere Arbeit suchst).

Ich würde daher den Weg zur Gewerkschaft vorschlagen. Wenn Du Mitglied bist (oder wirst) kannst Du dort das Problem besprechen und nach Lösungsmöglichkeiten suchen.

Ein Hinweis an die Gewerbeaufsicht wäre auch nicht schlecht .......

Ich nehme an, Ihr habt keinen Betriebsrat?

K
Kulum

02.05.2012 um 11:51 Uhr

Diese Verordnung ist aber leider "nur" eine Richtlinie und eben keine soll Bestimmung. Wie schon gesagt, das Bereitstellen von nicht zu kalten Getränken ist eine von mehreren nicht abschließend aufgezählten Möglichkeiten. Viele AG die Getränke zur Verfügung stellen (nicht alle!) tun das auch nicht im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht, sondern viel mehr um ihre AN möglichst leistungsfähig zu halten (daran haben sie ja viel eher Interesse) und einer damit verbundenen Motivation, die ich da mal unterstellen würde. Es suggeriert ja irgendwie schon, dass sich der AG um seine AN kümmert wenn er/sie ihnen Getränke zur Verfügung stellt.

B
blackseven

02.05.2012 um 12:00 Uhr

zulugula, Wach,- und Sicherheitsgewerbe??

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