Ein Vorgesetzter wirft einem BR Mitglied schlechte Arbeitsleistung vor. Das BR Mitglied würde auch für Unfrieden in der Firma sorgen.
Der Vorgesetzte droht damit, wenn der Kündigungsschutz im nächsten Jahr ausläuft, dafür zu sorgen das dieses BR Mitglied gekündigt wird. Als Grund will er dann die schlechte Arbeitsleistung während der Mitgliedschaft im BR angeben.

Kann mir jemand bestätigen, das Schlechtleistung während Amtszeit des ordentlich gewählten BR Mitglied, vom AG nicht als Kündigungsgrund angegeben werden kann, wenn in ungefähr 1.5 Jahre der besondere Kündigungsschutz endet.