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Kann ein BR Mitglied für zurückliegende "schlechte Leistung" gekündigt werden?

I
ihdmnfae
Dez 2021 bearbeitet

Ein Vorgesetzter wirft einem BR Mitglied schlechte Arbeitsleistung vor. Das BR Mitglied würde auch für Unfrieden in der Firma sorgen. Der Vorgesetzte droht damit, wenn der Kündigungsschutz im nächsten Jahr ausläuft, dafür zu sorgen das dieses BR Mitglied gekündigt wird. Als Grund will er dann die schlechte Arbeitsleistung während der Mitgliedschaft im BR angeben.

Kann mir jemand bestätigen, das Schlechtleistung während Amtszeit des ordentlich gewählten BR Mitglied, vom AG nicht als Kündigungsgrund angegeben werden kann, wenn in ungefähr 1.5 Jahre der besondere Kündigungsschutz endet.

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Community-Antworten (6)

C
celestro

30.11.2021 um 17:54 Uhr

Schlechte Arbeitsleistung ist oftmals überhaupt kein Kündigungsgrund. Und wenn die Kündigung vor Gericht landen sollte, würde ein Richter bei "schlechte Leistung während der BR-Zeit" (also zurückliegend) sich wohl kringeln vor Lachen.

schau mal hier:

https://www.kanzlei-hautumm.de/2020/09/02/kuendigung-wegen-schlechtleistung-ist-oft-unwirksam/

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ihdmnfae

30.11.2021 um 18:44 Uhr

Danke für den Link.

Kurze Nachfrage: Nehmen wir mal an ein BR Mitglied baut tatsächlich Mist während seiner Amtszeit. Nen Mist, der bei einem Nicht-BRler eine Kündigung rechtfertigen würde und sogar vor Gericht standhalten würde. Kann der AG diese Geschichte, dann später noch, wenn der Kündigungsschutz ausgelaufen ist, anführen als Grund für eine Kündigung?

C
Challenger

30.11.2021 um 22:18 Uhr

Klink Dich mal hier ein :

Kündigung wegen Schlechtleistung ist oft unwirksam - Kanzlei ... https://www.kanzlei-hautumm.de › Blog

R
rtjum

01.12.2021 um 10:52 Uhr

"Kann der AG diese Geschichte, dann später noch, wenn der Kündigungsschutz ausgelaufen ist, anführen als Grund für eine Kündigung?"

Können kann der AG das aber Erfolg wird er damit nicht haben wenn die dann gekündigte Person Kündigungsschutzklage einreicht.

Aber wenn das hier " Nen Mist, der bei einem Nicht-BRler eine Kündigung rechtfertigen würde und sogar vor Gericht standhalten würde." zutrifft, dann kann der AG wahrscheinlich auch jetzt kündigen.

C
celestro

01.12.2021 um 17:55 Uhr

Erm … reden wir hier jetzt über „schlechte Leistung“ oder über „Mist“. Würde jedenfalls spontan sagen, dass das am Ende nicht das Gleiche ist.

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