Erstellt am 30.11.2021 um 16:54 Uhr von celestro
Schlechte Arbeitsleistung ist oftmals überhaupt kein Kündigungsgrund. Und wenn die Kündigung vor Gericht landen sollte, würde ein Richter bei "schlechte Leistung während der BR-Zeit" (also zurückliegend) sich wohl kringeln vor Lachen.
schau mal hier:
https://www.kanzlei-hautumm.de/2020/09/02/kuendigung-wegen-schlechtleistung-ist-oft-unwirksam/
Erstellt am 30.11.2021 um 17:44 Uhr von ihdmnfae
Danke für den Link.
Kurze Nachfrage:
Nehmen wir mal an ein BR Mitglied baut tatsächlich Mist während seiner Amtszeit. Nen Mist, der bei einem Nicht-BRler eine Kündigung rechtfertigen würde und sogar vor Gericht standhalten würde.
Kann der AG diese Geschichte, dann später noch, wenn der Kündigungsschutz ausgelaufen ist, anführen als Grund für eine Kündigung?
Erstellt am 30.11.2021 um 20:58 Uhr von Dummerhund
https://www.betriebsrat.com/br-forum/458682/kann-ein-br-mitglied-fuer-zurueckliegende-schlechte-leistung-gekuendigt-werden
Erstellt am 30.11.2021 um 21:18 Uhr von Challenger
Klink Dich mal hier ein :
Kündigung wegen Schlechtleistung ist oft unwirksam - Kanzlei ...
https://www.kanzlei-hautumm.de › Blog
Erstellt am 01.12.2021 um 09:52 Uhr von rtjum
"Kann der AG diese Geschichte, dann später noch, wenn der Kündigungsschutz ausgelaufen ist, anführen als Grund für eine Kündigung?"
Können kann der AG das aber Erfolg wird er damit nicht haben wenn die dann gekündigte Person Kündigungsschutzklage einreicht.
Aber wenn das hier
" Nen Mist, der bei einem Nicht-BRler eine Kündigung rechtfertigen würde und sogar vor Gericht standhalten würde."
zutrifft, dann kann der AG wahrscheinlich auch jetzt kündigen.
Erstellt am 01.12.2021 um 16:55 Uhr von celestro
Erm … reden wir hier jetzt über „schlechte Leistung“ oder über „Mist“. Würde jedenfalls spontan sagen, dass das am Ende nicht das Gleiche ist.