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Toiletebesuch in der Arbz.

N
nislika
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,unsere arbeitgeber will uns verbiten zu zweit aus der grupe auf toilete zu geehen aber unsere brv.unterschtizt das.hat er recht,oder ist er auf der seite der arbeitgeber.danke

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Community-Antworten (7)

G
gironimo

01.05.2012 um 21:35 Uhr

Auf die Toilette gehen ist ein menschliches Bedürfnis und keine Pause. Müsst Ihr denn immer gleichzeitig auf die Toilette - oder ist der Weg dort hin sehr gefährlich (dunkle Gänge, wilde Tiere) ? Das der AG nicht will, dass jedesmal der Betrieb zum stehen kommt, kann man auch nachvollziehen.

Sei es wie es wolle, es ist eine Ordnungsfrage im Betrieb und der AG muss sich mit dem Betriebsrat einigen. Tut er es nicht, könnt Ihr auch den Beschwerdeweg gehen.

B
blackseven

01.05.2012 um 21:48 Uhr

...sofern ihr keine eineiigen Zwillinge seid, hätte ich als AG, auch kein Verständnis dafür.

K
kassenwart

02.05.2012 um 01:41 Uhr

@nislika Hier ist wohl das alte aber bekannt Problem, Frau müssen stets in Horde/Gruppe zur Toi. Sie verstehen einfach nicht, dass es kein Kaffeegränzen ist.

Sorry bei den Frauen auf welche es nicht zutrifft.

Doch man kann diese so stets auch in Lokalen und Discos so erleben.

Also nislika, nur wenn man muss und diese kann man in dem Alter ja alleine!!

K
Kulum

02.05.2012 um 11:02 Uhr

@gironimo

is n Witz oder? Du willst den Gang zur Toillette per BV nach 87 regeln??? :-)

@blackseven

Was wäre bei eineiigen Zwillingen deiner Meinung nach anders? Rechtlich kann der Chef auch nix machen wenn da zehn Leute gleichzeitig auf s Klo müssten. So gesehen kommt es auf dein Verständnis nicht an.

@ kassenwart

Macht dir dein latenter Hang zur Misogymie außerhalb des Forums große Probleme?

G
gironimo

02.05.2012 um 12:02 Uhr

Hallo Kulum,

hast recht - aber - das wäre doch mal ´ne neue Regelung - oder??

Die Geschichte kann man auch auf die ernste Ebene diskutieren. Was ist, wenn der AG solche "Disco-effekte" vermeiden will und nur einer darf zum Klo. Was ist, wenn nun doch zwei ganz dringend......

Die reichen dann Beschwerde beim BR ein und schon muss dieser an das Thema ran !!!!

Also ich würde an Stelle von nislika auf Tandemgänge zum WC freiwillig so weit wie möglich verzichten - man weiß ja nie, was eine Einigungsstelle dazu sagen würde.

(ja - ich weiß - es gibt auch andere Probleme im Betrieb......)

K
kassenwart

02.05.2012 um 20:13 Uhr

Es koennte aber auch vorkommen dass eine AN welche auch kein Verstaendnis dafuer hat rein aus Zufall auch auf der Toi ist dann ggf dem AG mitteilt, die machen dort Schwaetzchen und Zusatz Pause auch zum rauchen. Die Folge dann Abmahnung. Was dann?

Also es besteht i.d.R. oftmals kein Grund der Notwendigkeit fuer Paarbesuche des WC. Damit dann auch kein Rechtsanspruch

K
Kulum

03.05.2012 um 09:37 Uhr

Weiß nich an welcher Stelle du das gelesen hast. Von Rauchen hab ich bis zu deinem Post nix gesehen. Schwätzchen..... meinst du es wäre vernünftiger beim pinkeln den Mund zu halten? Stimmt eigentlich. So ein Arbeitsrichter würde vermutlich ausflippen wenn er mitbekommt da wird auf dem Klo geredet. Du bist doch nicht ernsthaft davon überzeugt, dass es für so etwas dann eine Abmahnung gibt? Auf das Rauchen gehe ich mal nicht ein, das wäre ein anderer Schuh. Aber nur weil du es unterstellst muss das noch lange nich so sein. Vielleicht bowlen die ja auf Klo, wer weiß, wer weiß.....

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