Ausschlussverfahren gem. BetrVG § 23.Abs . 1
Morgen alle zusammen, Folgendes: Ein BRM geht mit Abstimmungsergebnissen des BR`s in der Belegschaft hausieren,er teilt der Belegschaft mit, das er im BR nichts erreichen kann, da er immer überstimmt wird. das Ergebnis sieht immer 5 : 2 gegen ihn aus. jeder weiss wer der 2te auf seiner Liste ist, somit weiss auch jeder wer gegen ihn stimmt. Mindestens einmal im Jahr versucht er mit einer Unterschriftenaktion den Betriebsrat abzuwählen.Was er nicht schafft. Er behindert dadurch unsere eigentliche Aufgabe als BR tätig zu sein, da wir uns zu oft mit seinen Öuälereien beschäftigen müßen. Wir stellen uns jetzt die Frage ob wir ein ausschlussverfahren nach § 23 Abs 1 gegen ihn anstreben sollten ? Eure Meinung wäre Interessant.
Community-Antworten (2)
30.04.2012 um 10:09 Uhr
@RoderichRolle Mit einem § 23 BetrVG-Verfahren werdet Ihr auch nicht ansatzweise weiterkommen. Was der Kollege veranstaltet ist nicht nett aber durchaus gelebte Demokratie. Ein Gremium, dass etwas auf sich hält beschäftigt sich inhaltlich mit diesem Kollegen und agiert dann auch öffentlich...
30.04.2012 um 10:20 Uhr
Da müsst Ihr halt auf der nächsten Betriebsversammlung mal ein paar gut ausgewogene Gegenargumente gegen das Handeln Eures Kollegen finden.
Die Frage, die Ihr Euch stellen solltet ist, ob er mit seinen Positionen die er vertritt auf das Wohlwollen der Kollegen hoffen kann, oder ob diese eher der Meinung der BR-Mehrheit folgen. Daran wäre dann ggf. zu arbeiten.
Mein Fazit: Kein 23er-Verfahren sondern gute Öffentlichkeitsarbeit.
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