Erstellt am 27.04.2012 um 16:05 Uhr von petrus
Kommt drauf an.
Grundsätzlich ja - Ausnahme z.B. in §9 bei der Zahl der BRM in Kleinbetrieben (da steht dann explizit "wahlberechtigte AN" im Gesetzestext).
Erstellt am 27.04.2012 um 16:13 Uhr von Skyline
Mir geht es eigentlich um die unter 18 jährigen Azubis.
Zählen die unter 18 jährigen mit zu der AN Zahl?
Erstellt am 27.04.2012 um 16:32 Uhr von gironimo
siehe Antwort von petrus.
Wenn nichts anderes im Gesetzestext steht sind auch Menschen unter 18 AN
Erstellt am 27.04.2012 um 16:39 Uhr von Skyline
Ja seh ich ja auch so.
Finde es eben nicht genau in der Betriebsverfassung .
oder ist der § 5 Arbeitnehmer
(1)
Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten. Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.
Hier steht halt nicht das Alter der AN:
Erstellt am 28.04.2012 um 09:21 Uhr von gironimo
wenn da kein Alter steht, ist auch kein Alter gemeint. Also zählen die unter 18 in diesem Fall mit.